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1 Jahr Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Die Abmahnwelle wird professioneller, der Markt steht erst bei 49 %

Ein Jahr BFSG zeigt zwei Dinge gleichzeitig: Der rechtliche Druck wird ernster und professioneller, und trotzdem stehen die meisten Unternehmen erst am Anfang.

Bild* Zweite Abmahnwelle erreicht neue Qualität: Forderungen stützen sich jetzt auf förmliche Prüfberichte statt auf pauschale Mängel.
* Marktüberwachungsstelle MLBF wird sichtbar aktiv und legt offen, wie sie reaktiv und durch eigene Stichproben prüft.
* Umsetzung bleibt lückenhaft: Unternehmen erfüllen im Schnitt erst 49 Prozent der Kriterien, oft fehlt sogar die Barrierefreiheitserklärung.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ein Jahr später lässt sich Bilanz ziehen: Auf eine erste, breit gestreute Abmahnwelle im Sommer 2025 folgt jetzt eine zweite mit deutlich höherem Niveau, gestützt auf förmliche Prüfberichte. Mit der Marktüberwachungsstelle Barrierefreiheit (MLBF) ist zugleich eine Behörde aktiv geworden, die ihre Prüfverfahren inzwischen öffentlich macht. Und doch erfüllen deutsche Unternehmen im Schnitt erst rund die Hälfte der Anforderungen.

Von der Massenabmahnung zum Prüfbericht: Wie sich die Abmahnpraxis entwickelt hat

Schon im Sommer 2025 setzte eine erste Abmahnwelle ein: Spezialisierte Kanzleien verschickten im Namen einzelner Mandanten zahlreiche Schreiben wegen mutmaßlicher BFSG-Verstöße. Wie Fachmedien und Wettbewerbsrechtler berichten, waren diese breit gestreut und stützten sich meist auf pauschale Mängel, oft belegt nur durch einen Screenshot. Inzwischen hat die Praxis nach Einschätzung von Fachkanzleien eine neue Qualität erreicht. In einer zweiten Welle liegt den Abmahnungen ein automatisiert erstellter Barrierefreiheits-Prüfbericht bei, der die Forderungen deutlich besser fundiert. Die gerügten Fehler sind sehr spezifisch und maschinell auslesbar, etwa:

* “Klick ins Leere” (leere Links ohne Ziel),
* “Unsichtbares Element” (zu schwacher Farbkontrast),
* “Verwirrende Bild-Beschreibungen” (verdächtige oder unpassende Alt-Texte).

Finanzielles Risiko: Die Abmahnung und ihre teuren Folgen

Laut diesen Berichten liegen die Forderungen bei rund 1.780 Euro (netto) Anwaltskosten plus rund 490 Euro (netto) für den Prüfbericht. Das ist aber oft erst der Anfang. Denn mit der Abmahnung kommt regelmäßig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, bei jedem weiteren Verstoß droht dann eine Vertragsstrafe. Hinzu kommen erneute Abmahnungen, mögliche Gerichtskosten und der Umbau der Website unter Zeitdruck. Fachanwälte werten das niedrige, leicht skalierbare Kostenniveau zudem als Hinweis auf ein systematisches Massenmodell.

Marktüberwachung legt nach: MLBF macht Prüfverfahren öffentlich

Parallel zur privatrechtlichen Abmahnpraxis ist die staatliche Marktüberwachung in Bewegung gekommen. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) tritt mittlerweile weiter in den Vordergrund und hat offengelegt, wie sie prüft. Kontrolliert wird sowohl reaktiv, also auf Beschwerden hin, als auch aktiv durch eigene Stichproben. Mit rund 70 Mitarbeitenden ist die Stelle dabei spürbar handlungsfähig aufgestellt. Für Unternehmen bedeutet das: Der Druck kommt nicht mehr nur von Abmahnkanzleien, sondern zunehmend auch von behördlicher Seite.

Falsches Pferd: Besucher-Plugins verdecken die eigentlichen Barrieren

Viele Unternehmen reagieren auf das BFSG mit sogenannten Besucher-Plugins, über die sich Schriftgröße, Kontrast und Ähnliches anpassen lassen. Solche Werkzeuge vermitteln schnell das Gefühl, barrierefrei zu sein. Tatsächlich liegt der größte Teil der Barrieren jedoch im Hintergrund und bleibt von diesen Plugins unberührt.

* Sie helfen vor allem Menschen mit leichteren Seheinschränkungen, etwa durch größere Schrift oder stärkeren Kontrast.
* Blinde Menschen und Menschen mit motorischen Einschränkungen profitieren davon kaum.
* Die zentralen Hürden bleiben bestehen: fehlende Alt-Texte für Bilder, fehlende Linkbeschriftungen und fehlende Tastaturbedienbarkeit.

Vorreiter und Nachzügler: Wo Branchen stehen

Ein Jahr nach Einführung zeigt sich ein deutliches Gefälle zwischen den Branchen. Wer eine ältere oder besonders schutzbedürftige Zielgruppe hat oder stark regulierten Märkten unterliegt, ist im Schnitt weiter. Andere Branchen hinken hinterher, oft auch, weil ihre Webauftritte technisch komplexer sind. Besonders konsequent zeigt sich der Sport: Im Profibereich, etwa in der Volleyball-Bundesliga, wird das Thema inzwischen ernst genommen.

* Eher vorbildlich: große Konzerne, Anbieter mit älterer Zielgruppe (etwa Sanitätshäuser), Finanzdienstleister und der Bildungssektor.
* Eher Nachzügler: kleine und mittlere Unternehmen, E-Commerce, Tourismus und Mode.
* Erschwerend wirkt dort häufig die Komplexität der Seiten, etwa sehr viele Unterseiten und Bilder.

Stand der Umsetzung: erst 49 Prozent erfüllt

Bei aller Bewegung im Markt bleibt die Umsetzung lückenhaft: Im Schnitt erfüllen Unternehmen aktuell nur rund 49 Prozent der Kriterien. Selbst die Barrierefreiheitserklärung, eine der grundlegendsten Pflichten, fehlt vielerorts. Die typischen technischen Hürden wiederholen sich: fehlende Alt-Texte, unklare Linkbeschriftungen, mangelnde Tastaturbedienbarkeit.

Matthias Wirz, Geschäftsführer von AccessGO: “Ein Jahr BFSG zeigt zwei Dinge gleichzeitig: Der rechtliche Druck wird ernster und professioneller, und trotzdem stehen die meisten Unternehmen erst am Anfang. Wer jetzt nur ein Plugin einbaut, kauft sich ein gutes Gefühl, aber keine echte Barrierefreiheit. Entscheidend ist, die Hürden im Hintergrund zu finden und zu beheben, denn dort werden Menschen tatsächlich ausgeschlossen. Genau dafür haben wir AccessGO gebaut: Wir machen die unsichtbaren Barrieren in wenigen Minuten sichtbar, unterstützen beim Beheben und überwachen die Website laufend, damit Unternehmen rechtssicher und wirklich barrierefrei bleiben.”

Hintergrund und Quellen für Redaktionen

Die Angaben zur Abmahnpraxis stützen sich auf öffentlich zugängliche Berichte spezialisierter Kanzleien und Fachmedien. Für eine vertiefte Recherche unter anderem:

* anwalt.de, Rechtstipp zur ersten Abmahnwelle (CLAIM Rechtsanwalts GmbH): https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-durch-claim-rechtsanwalts-gmbh-fuer-c-liermann-barrierefreiheitsgesetz-bfsg-unternehmen-aufgepasst-253896.html
* WBS Legal, Einordnung der ersten BFSG-Abmahnungen: https://www.wbs.legal/wettbewerbsrecht/erste-bfsg-abmahnungen-claim-rechtsanwaelte-mahnt-fuer-christopher-liermann-ab-das-muessen-sie-wissen-83937/
* KBM Legal, Bericht zur zweiten Welle mit Prüfberichten: https://www.kbm-legal.com/aktuelles/wissenswertes/artikel/abmahnwelle-wegen-bfsg-wie-barrierefreiheit-jetzt-zum-abmahnrisiko-fuer-webseitenbetreiber-wird.html
* IT-Recht Kanzlei, Verteidigung gegen BFSG-Abmahnungen
* Marktüberwachungsstelle Barrierefreiheit (MLBF)

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