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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Vom Blitz getroffen +++
Wird ein Flugzeug von einem Blitz getroffen, so ist das ein außergewöhnlicher Umstand. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach dieser Umstand die Airline von ihrer Pflicht zu einer Ausgleichszahlung bei Annullierung oder großer Verspätung befreien kann (Az.: C-399/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH (https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=305208&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1).

+++ Vorsicht Schlagloch +++
Ein Autofahrer trat beim Aussteigen aus seinem Auto in ein sechs Zentimeter tiefes, wassergefülltes Schlagloch und knickte um. Er verlangte Schadensersatz von der Gemeinde. Haften muss diese dafür nach Auskunft der ARAG Experten laut einer Entscheidung des Landgericht Flensburg aber nicht (Az.: 2 O 147/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Flensburg (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001623040).

+++ Sprung aus dem Fenster ist kein Arbeitsunfall +++
Ein Softwareentwickler befand sich in einer Telefonkonferenz im Homeoffice, als die Akkus seines E-Rollers explodierten. Den Roller hatte er in seiner Wohnung abgestellt. Er rettete sich mit einem Sprung aus dem Fenster und brach sich beide Füße. Der Mann war der Auffassung, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, welches das anders sah und der Berufsgenossenschaft Recht gab (Az.: L 21 U 47/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg (https://sozialgerichtsbarkeit.brandenburg.de/sg/de/presseansicht/~28-10-2025-homeoffice-kein-unfallversicherungsschutz).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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40472 Düsseldorf
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