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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Auch Jungpflanze ist Cannabis +++
Auch vermeintlich harmlose “Stecklinge” – also Pflanzen ohne Blüten- oder Fruchtstand – gelten als Cannabis. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, wonach der gewerbliche Vertrieb eingetopfter Cannabisjungpflanzen gegen das Konsumcannabisgesetz (Paragraf 2 Absatz 1, KCanG) verstoße und sofort unterbunden werden dürfe (Az.: 1 L 1371/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Köln (https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/21_18112025/index.php).

+++ Sorgerecht per E-Mail +++
Wenn ein Elternteil nach der Trennung ins Ausland zieht, bedeutet dies nicht automatisch, dass sein Sorgerecht ruht. Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass in den Zeiten digitaler Kommunikation eine Mailadresse zur Ausübung des Sorgerechts ausreichen kann (Az.: 20 WF 49/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Karlsruhe (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001626105).

+++ Skitour kein Arbeitsunfall +++
Ein Geschäftsführer war als einziger Mitarbeiter seiner Firma von einem anderen Unternehmen zu vier Tagen in Österreich eingeladen worden. Das Programm mit dem Namen “Skitour 2023” sah “ein paar erholsame Tage” vor. Die an drei Vormittagen vorgesehenen Fachvorträge fielen allesamt aus. Alle Teilnehmer gestalteten daraufhin auch ihre Vormittage in unterschiedlichen Gruppen eigenständig. Der Geschäftsführer schloss sich einer Skigruppe an, wobei es während einer Abfahrt zum Unfall kam, bei dem er sich eine Beinfraktur zuzog. Die Klage auf Anerkennung als Arbeitsunfall scheiterte. Laut ARAG Experten sah das Sozialgericht Hannover zum Unfallzeitpunkt keine Erfüllung einer arbeitsbezogenen Pflicht (Az.: S 22U203/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des SG Hannover (https://sozialgericht-hannover.niedersachsen.de/presse/presseinformationen/skiausflug-war-keine-dienstreise-sozialgericht-lehnt-anerkennung-als-arbeitsunfall-ab-246678.html).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
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Dr. Shiva Meyer
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Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
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Pressekontakt
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24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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