ALLGEMEIN

Cassina attackiert Webhändler midmodern.de

Preiskampf bei Designermöbeln. Designklassiker des 20. Jahrhunderts im Cloud-Shop

BildDas Weihnachtsgeschäft zählt zur umsatzstärksten Zeit im Online-Möbelhandel. Im November 2022 veranlasst der italienische Möbelhersteller Cassina Löschungen beim Onlinehändler MidModern auf dessen Onlineshop “shop.midmodern.de”. Nun verklagt die MidModern GmbH Cassina S.p.A. vor dem Landgericht München auf Schadensersatz. 

Während des Weihnachtsgeschäfts 2022 lässt die Cassina S.p.A, mithilfe von unrichtigen Behauptungen Angebote vom Onlineshop “shop.midmodern.de” löschen. Der Onlinehändler reagiert mit einer Abmahnung und einstweiligen Verfügung beim Landgericht München. Cassina unterwirft sich darauf hin mit einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Nun klagt MidModern auf Schadenersatz.  

Provokativ günstige Preise
Die MidModern GmbH handelt über den Onlineshop MIDMODERN mit original Cassina Möbeln. Dabei bietet MidModern die Cassina Möbel von Designern wie Le Corbusier, Pierre Jeanneret, Charlotte Perriand zu günstigeren Preisen an. Als “Aussenseiter” (eines selektiven Vertriebssystems), gelangte MidModern so als “nicht autorisierter” Händler in den Fokus des Möbelherstellers aus Italien. 

Takedown-Attacke nach Einschüchterungsversuch 
Am 31.10.22 wird MidModern eine Email vom Cassina Regionalvertriebsleiter an die Chefin der Cassina Rechtsabteilung weitergeleitet, in der er sie dazu auffordert, rechtliche Schritte gegen MidModern einzuleiten, weil MIDMODERN “unautorisiert” Cassina Möbel anbiete. 

Risiko Cloud 
Am 09.11.2022 erhält MidModern vom E-Commerce Provider in Kanada plötzlich die Mitteilung über die Löschung von Cassina Angeboten im Onlineshop MIDMODERN. Begründet wird die Löschung damit, dass MidModern, ohne Zustimmung von Cassina, das Markenlogo im Rahmen seiner Angebote von original Cassina Möbeln genutzt habe. Entgegen der Rechtsauffassung von Cassina, ist die Nutzung von Markenzeichen, auch ohne Zustimmung, dank des Erschöpfungsgrundsatzes, grundsätzlich rechtmäßig.

Der Erschöpfungsgrundsatz ist im gewerblichen Rechtsschutz eine allgemeine Rechtsregel die in §17 Abs. 2 UrhG für das Urheberrecht Ausdruck gefunden hat. Der Erschöpfungsgrundsatz soll die Verkehrsfähigkeit von Waren in der gesamten EU und weiteren Vertragsstaaten sicherstellen und erstreckt sich auch auf die Nutzung des Markenlogos im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Waren.  

MIDMODERN hat bereits lange Erfahrung mit Einschüchterungsversuchen namenhafter Möbelmarken und sieht darin Kartellrechtsverstöße, um möglicherweise Wiederverkaufspreise künstlich hoch zu halten und den Preiswettbewerb zwischen Händlern zu unterbinden. Ähnlich wie im aktuellen Fall hatte bereits der Schweizer Hersteller vitra erfolglos versucht, MidModern die Nutzung des vitra-Logos, im Zusammenhang mit Angeboten zu untersagen.

Geklagt wird beim Landgericht München II 

Weitere Informationen zum Thema vertikale Preisbindung https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2017/12_01_2017_Vertikalfall_Moebel.html
Kontakt: Jens Semjan mail@midmodern.de und telefonisch unter +49 160 9242 1258

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

MidModern GmbH
Herr Jens Semjan
Feldweg 10
82343 Pöcking
Deutschland

fon ..: 016092421258
web ..: https://shop.midmodern.de
email : jens.semjan@midmodern.de

Die MidModern GmbH mit Sitz in München und Starnberg vertreibt unter https://shop.midmodern.de Markenmöbel und original Designklassiker des 20. Jahrhunderts zu besonders günstigen Preisen. Ein Team aus Design- und Architekturliebhabern berät kompetent und persönlich.

Pressekontakt:

MidModern GmbH
Herr Jens Semjan
Feldweg 10
82343 Pöcking

fon ..: 081575911532
email : mail@midmodern.de

Achtung

Für den Inhalt des Artikels ist der jeweilige Autor und nicht der Seitenbetreiber verantwortlich.

 

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"