DAC8 ab 2026: Wenn das Finanzamt Krypto-Daten erhält – spezialisierte Strafverteidigung für Beschuldigte

Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Anleger steigt: Der auf Krypto-Strafrecht spezialisierte Crypto Anwalt (Pauls Cörper Rechtsanwälte) verteidigt bundesweit Beschuldigte bei Vorwürfen rund um Krypto
Krefeld – Kryptowährungen galten lange als anonym. Damit ist es vorbei: Seit dem 1. Januar 2026 verpflichtet das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8 Kryptobörsen und Handelsplattformen, steuerrelevante Nutzerdaten an die Finanzbehörden zu melden. In Kombination mit Sammelauskunftsersuchen, Blockchain-Forensik und FIU-Verdachtsmeldungen führt das zu deutlich mehr Ermittlungsverfahren gegen private Anleger, Trader und Unternehmen.
Die spezialisierte Praxis Crypto Anwalt der Kanzlei Pauls Cörper Rechtsanwälte aus Krefeld verteidigt bundesweit Beschuldigte bei den typischen Vorwürfen im Zusammenhang mit Kryptowährungen:
* Krypto-Steuerhinterziehung (§ 370 AO) – nicht erklärte Gewinne, Staking, DeFi, Selbstanzeige (§ 371 AO)
* Geldwäsche mit Kryptowerten (§ 261 StGB) – einschließlich leichtfertiger Geldwäsche und P2P-Handel
* Vorwürfe rund um Darknet-Marktplätze (§ 127 StGB, BtMG)
* Beschlagnahme und Einziehung von Kryptowerten (§§ 94, 111b ff. StPO, §§ 73 ff. StGB) sowie Wallet-Forensik
“Viele Betroffene unterschätzen, wie schnell aus einer Datenmeldung ein Strafverfahren wird – und reden sich bei der ersten Vernehmung um Kopf und Kragen”, sagt Tim Cörper, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. “Die wichtigste Regel lautet: schweigen und vor jeder Aussage einen spezialisierten Verteidiger einschalten. Gerade an der Schnittstelle von Steuer- und Strafrecht entscheidet die frühe Weichenstellung über den Ausgang.”
Die Doppelqualifikation als Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht ist im Krypto-Bereich entscheidend, weil sich steuerliche Mitwirkungspflichten und das strafrechtliche Schweigerecht regelmäßig überschneiden. Crypto Anwalt begleitet Mandanten von der ersten Vorladung über Hausdurchsuchung und Kontosperre bis zur Hauptverhandlung – und prüft, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist.
Weiterführende, laufend aktualisierte Fachinformationen zu Krypto-Strafrecht, DAC8, Selbstanzeige und Beschlagnahme finden Betroffene unter crypto-anwalt.com.
Pressekontakt:
Pauls Cörper Rechtsanwälte · Crypto Anwalt
Friedrichstr. 17
47798 Krefeld
Tel.: 02151 5698000
E-Mail: info@crypto-anwalt.com
Web: https://crypto-anwalt.com
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB
Herr Tim Cörper
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Deutschland
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email : info@pauls-coerper.de
Crypto Anwalt ist das auf Krypto-Strafrecht spezialisierte Angebot der Kanzlei Pauls Cörper Rechtsanwälte mit Sitz in Krefeld. Die Kanzlei verteidigt bundesweit Beschuldigte im Straf- und Steuerstrafrecht, mit besonderem Schwerpunkt auf Verfahren rund um Kryptowährungen, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Vermögensabschöpfung.
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