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Darum werden viele Online-Händler ihren Versand ab 12. August auf Deutschland beschränken

Die EU-Verpackungsverordnung verlangt ab 12. August 2026 pro Zielland einen Bevollmächtigten – unabhängig von der Menge. Viele Händler ziehen sich deshalb aus dem EU-Ausland zurück.

Bild_EU-Verpackungsverordnung verlangt pro Zielland einen Bevollmächtigten – ohne Mindestmenge oder Ausnahmen. Für kleine und mittlere Händler lohnt sich der grenzüberschreitende Versand damit oft nicht mehr._

Was ist die EU-Verpackungsverordnung?

Seit Januar 2025 gilt in der Europäischen Union die neue Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR. Sie regelt, wie Verpackungen gestaltet, gekennzeichnet und recycelt werden müssen – und wer dafür verantwortlich ist. Ab dem 12. August 2026 treten die ersten konkreten Pflichten für Unternehmen in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle EU-weit zu reduzieren und den Binnenmarkt durch einheitliche Regeln zu stärken.

Genau an dieser Stelle entsteht jedoch das Problem: Statt Handel über Grenzen hinweg zu erleichtern, drohen die neuen Regeln ihn spürbar zu erschweren.

Was bedeutet das für den EU-weiten Versand?

Wer Waren in ein anderes EU-Land verschickt, musste die dort verwendeten Verpackungen schon bisher registrieren und lizenzieren. Neu ist: Ab dem 12. August 2026 gilt dafür EU-weit ein einheitliches Regelwerk – statt bisher 27 nationaler Alleingänge.

Der Haken steckt im Detail: Wer in ein anderes EU-Land versendet, braucht dort künftig einen Bevollmächtigten, der die Erfüllung der Verpackungspflichten übernimmt. Und zwar unabhängig davon, wie viel dorthin verschickt wird. Es gibt keine Mindestmenge und keine Ausnahme für kleine Betriebe. Die Pflicht gilt ab dem ersten Paket.

Für die meisten kleinen und mittelständischen Online-Händler ist Deutschland das Hauptabsatzland; der Versand ins EU-Ausland läuft eher nebenbei mit. Trotzdem kostet ein Bevollmächtigter pro Zielland mehrere hundert Euro im Jahr – unabhängig davon, ob er fünf oder fünfhundert Pakete registriert. Ein Händler, der in fünf EU-Länder verschickt, zahlt so schnell mehrere Tausend Euro im Jahr, oft für nur wenige Dutzend Pakete. Die Konsequenz: Viele Händler werden den grenzüberschreitenden Versand zum Stichtag schlicht einstellen und sich auf den deutschen Markt beschränken.

Tim Arlt, Händlerbund-CEO sagt dazu: “Was den Binnenmarkt stärken sollte, sorgt in der Praxis dafür, dass sich kleine Händler aus dem EU-Ausland zurückziehen. Am Ende profitieren davon vor allem die Großen, die sich Bevollmächtigte in mehreren Ländern leisten können.”

Weitere Bürokratie-Falle: das Versandlabel

Neben der Bevollmächtigten-Pflicht sorgt die PPWR noch an anderer Stelle für Verunsicherung. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) – die in Deutschland zuständige Behörde für die Umsetzung des Verpackungsrechts – hat im Austausch mit dem Händlerbund eine Auslegung deutlich gemacht, die aufhorchen lässt: Ein Händler wird demnach bereits dann zum “Erzeuger” im Sinne der PPWR, wenn er ein Versandlabel auf den Karton klebt. Die Begründung: Das Versandetikett stelle eine wesentliche Veränderung der Verpackung dar.

In der Praxis würde das für erhebliche Probleme sorgen: Jeder Online-Händler müsste die verwendete Verpackung eigenständig kennzeichnen, registrieren und lizenzieren sowie eine Konformitätserklärung ausstellen – ein Aufwand, den viele kleine Unternehmen kaum stemmen können, zumal der Verpackungshersteller diese Schritte in vielen Fällen bereits erledigt hat.

Vor allem aber sorgt die Situation für erhebliche Verunsicherung bei den Unternehmen: Solange keine gerichtliche Klärung vorliegt, wissen Händler schlicht nicht, woran sie sind. Rechtssicherheit werden am Ende aber erst Gerichte schaffen können.

Beide Baustellen zeigen: Statt Bürokratie abzubauen, drohen an mehreren Stellen neue Pflichten, die vor allem kleine und mittlere Händler treffen. Der Händlerbund setzt sich daher für eine praxisorientierte Auslegung der Verordnung ein und arbeitet an konkreten Lösungen, um betroffene Unternehmen bestmöglich zu unterstützen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Händlerbund
Sandra May
Kohlgartenstraße 11-13
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Deutschland

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