Die Vor- und Nachteile des Wechselmodells

Das Wechselmodell , bei dem die Kinder abwechselnd bei beiden Eltern zu gleichen Zeitanteilen leben, hat in den letzten Jahren als Alternative zum traditionellen Residenzmodell an Bedeutung gewonnen.
Vor- und Nachteile eines modernen Betreuungskonzepts nach Trennung und Scheidung
Nach einer Trennung oder Scheidung stehen Eltern vor der komplexen Aufgabe, ein geeignetes Betreuungsmodell für ihre Kinder zu finden. Das Wechselmodell hat in den letzten Jahren als Alternative zum traditionellen Residenzmodell an Bedeutung gewonnen. Bei diesem Konzept leben die Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen zu annähernd gleichen Zeitanteilen. Trotz zunehmender Diskussion wird es in Deutschland bisher nur von etwa 5-6% der Trennungs- und Scheidungsfamilien praktiziert.
Im Folgenden erläutert Rechtsanwalt Reinhard Scholz aus Münster, Anwalt für Scheidungsrecht, die wichtigsten Grundsätze rund um das Wechselmodell bei Trennung und Scheidung in Deutschland:
Definition und Varianten des Wechselmodells
Beim Wechselmodell wohnen die Kinder nach einer Trennung bzw. Scheidung der Eltern in beiden Haushalten. Ein paritätisches Wechselmodell liegt vor, wenn die Betreuungszeiten nahezu gleich verteilt sind, wie etwa im wöchentlichen Wechsel. Bei abweichenden, aber dennoch substanziellen Betreuungsanteilen, etwa 70 zu 30, spricht man vom asymmetrischen Wechselmodell.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil von 2005 das Wechselmodell als ein Modell definiert, bei dem beide Eltern etwa die Hälfte der Versorgungs- und Erziehungsaufgaben übernehmen. Entscheidend ist dabei nicht nur die reine Zeitaufteilung, sondern auch die geteilte Verantwortung im Alltag des Kindes. Eine geteilte Betreuung liegt daher dann vor, wenn das Kind von beiden Eltern im Wechsel betreut wird, beide Eltern für das Kind im Alltag verantwortlich sind und das Kind bei beiden Eltern ein Zuhause hat.
Vorteile des Wechselmodells
Für die Kinder
Ein wesentlicher Vorteil des Wechselmodells ist die Möglichkeit für Kinder, zu beiden Elternteilen eine gleichwertige Beziehung aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Dies entspricht dem natürlichen Bedürfnis vieler Kinder. Kinder in allen Familien profitieren von der anhaltenden Zuneigung, dem Interesse und der Fürsorge beider Elternteile. Wenn Eltern die Beziehung ihres Kindes zum anderen Elternteil unterstützen, fördern sie das Recht ihres Kindes auf eine unabhängige und bedeutungsvolle Beziehung zu jedem Elternteil.
Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass die Beziehung zwischen Kind und leiblichem Vater bei einem Wechselmodell oft intensiver ist, da zwischenmenschliche Beziehungen in der Regel als besser beurteilt werden, je mehr Kontakt besteht. Kindern im Wechselmodell geht es mindestens genauso gut oder sogar etwas besser als Kindern im Residenzmodell, vor allem in der Altersgruppe der 7- bis 14-Jährigen. Dies dürfte jedoch nicht primär mit dem Betreuungsmodell selbst zusammenhängen, sondern mit den besseren familiären Beziehungen, insbesondere zwischen den getrennten Elternteilen.
Für die Eltern
Das Wechselmodell bietet beiden Elternteilen die Möglichkeit, ihre Eltern-Kind-Bindung im Alltag auszubauen und aufrechtzuerhalten. Zudem ermöglicht es eine gleichmäßigere Verteilung der Erziehungs- und Betreuungsaufgaben:
* Die Eltern teilen sich die Erziehungslast
* Durch die jeweiligen Betreuungspausen gibt es oft weniger Konflikte mit dem Kind
* Beide Eltern haben Zeit für sich, für andere Kontakte und ihren Beruf
In mehreren Studien ist festgestellt worden, dass sich getrennte Eltern mit Wechselmodell mindestens genauso wohl fühlen wie mit dem Residenzmodell. Dies gilt besonders für hauptbetreuende Elternteile im Residenzmodell, die häufig einer stärkeren Belastung ausgesetzt sind.
Nachteile des Wechselmodells
Organisatorische Herausforderungen
Ein wesentlicher Nachteil des Wechselmodells ist der hohe organisatorische Aufwand. Die Eltern müssen regelmäßig miteinander kommunizieren und sich abstimmen. Bei jedem Wechsel des Kindes muss erneut miteinander kommuniziert werden. Termine der nächsten Woche müssen mitgeteilt und koordiniert werden, das aktuelle Lieblingsbuch eingepackt und gegebenenfalls besprochen werden, ob das Kind gerade krank ist, oder ob es in der Schule bzw. Kita etwas Besonderes gibt. Diese notwendige intensive Kommunikation kann besonders bei konfliktbelasteten Beziehungen zum Problem werden.
Finanzielle Belastung
Das Wechselmodell erhöht die laufenden Ausgaben für beide Elternteile: Beide Elternteile müssen für ihr Kind ein Kinderzimmer haben und einrichten, Kleidung kaufen, für die Verpflegung sorgen. So wundert es nicht, dass vor allem sozioökonomisch bessergestellte Eltern das Wechselmodell wählen.
Studien bestätigen, dass Eltern im Wechselmodell häufiger in Vollzeit arbeiten und seltener arbeitslos sind. Mehrere internationale Studien zeigen, dass getrennte Eltern mit höherer Bildung und/oder höherem Einkommen häufiger eine geteilte Betreuung praktizieren als Eltern mit geringeren sozioökonomischen Ressourcen.
Emotionale Belastung für die Kinder
Der ständige Wechsel zwischen zwei Haushalten kann für manche Kinder belastend sein. Besonders im Jugendalter werden Wechselmodelle seltener praktiziert, da die Heranwachsenden dann mehr Zeit mit ihren Freunden verbringen möchten, was durch das Pendeln zwischen entfernten Wohnungen erschwert wird.
Jugendliche gaben in einer Befragung an, dass sie zwar mit dem Modell zufrieden seien und Kontakt zu beiden Elternteilen wünschten, ihnen aber ein starrer Umgang missfiel. Dabei kritisierten sie besonders, dass sie bestimmte Freunde und Freundinnen nicht besuchen konnten, weil gerade Mutter- oder Vaterwoche war.
Konkurrenz zwischen den Eltern
Das Wechselmodell kann zu einer Konkurrenzsituation zwischen den Eltern führen, da beide Elternteile um die Gunst der Kinder bemüht sind, wissend, dass Sohn oder Tochter sie ablehnen und den anderen Elternteil bevorzugen könnten. Das kann die Möglichkeit der Eltern schwächen, in der Erziehung Grenzen zu setzen.
Voraussetzungen für ein funktionierendes Wechselmodell
Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
Die wichtigste Voraussetzung für ein funktionierendes Wechselmodell ist die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern. Der Bundesgerichtshof hat zwar entschieden, dass ein Wechselmodell grundsätzlich auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann, wenn es dem Kindeswohl dient. Dennoch besteht Einigkeit darüber, dass ohne konstruktive Zusammenarbeit der Eltern ein Wechselmodell nur schwer umsetzbar ist. Ist eine solche Kooperation zwischen den Eltern nicht möglich, ist ein Wechselmodell sehr konfliktanfällig und sollte gründlich überdacht werden. Die Qualität der Kooperation in Erziehungsfragen ist ausschlaggebend für die Wahl oder Aufrechterhaltung geteilter Betreuung.
Räumliche Nähe der Wohnorte
Die Wohnorte der Eltern sollten nah beieinander liegen, damit das Kind weiterhin seine Schule, seine Freunde und Freizeitaktivitäten ohne großen Aufwand erreichen kann. Bei zu großer Entfernung zwischen den Wohnorten ist ein Wechselmodell nur schwer umsetzbar.
Qualität der Eltern-Kind-Beziehung
Ein Wechselmodell ist in der Regel nur sinnvoll, wenn das Kind zu beiden Eltern eine etwa gleichwertige Bindung hat. Ein großer Vorteil des Wechselmodells ist, dass beide Eltern diese Eltern-Kind-Bindung weiterhin im Alltag ausbauen und aufrechterhalten können. Ist allerdings eine solche gleichwertige Bindung nicht vorhanden, zum Beispiel weil ein Elternteil in den letzten Jahren kaum Umgang mit dem Kind gepflegt hat, ist ein Wechselmodell eher ungeeignet.
Berücksichtigung des Kindeswohls und Kindeswillens
Die psychische Gesundheit von Kindern beeinträchtigt es am meisten, wenn Umgangsregeln gegen ihren Willen getroffen werden. Bei der Entscheidung für ein Wechselmodell muss daher stets der Wille des Kindes berücksichtigt werden.
Auswirkungen auf das Kindeswohl
Das Wohlbefinden von Trennungs- und Scheidungskindern wird letztlich nicht durch die Wahl des Betreuungsmodells, sondern durch die Qualität der Eltern-Kind-Beziehung, das Konfliktniveau der Eltern und einen eventuell vorhandenen Loyalitätskonflikt beeinflusst.
Die von den Familiengerichten derzeit praktizierte Herangehensweise betreffend das Wechselmodell stellt sich so dar, dass die Gerichte das Wechselmodell als eine ernsthaft in Betracht kommende Option in Erwägung zu ziehen haben. Eine vorzugsweise heranzuziehende Lösung ist das Wechselmodell jedoch nicht. Ausschlaggebend ist letztlich das Wohl des konkret betroffenen Kindes.
Rechtliche und finanzielle Aspekte
Unterhaltsrechtliche Fragen
Im klassischen Residenzmodell leistet der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt, Barunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle. Im Wechselmodell gestaltet sich die Unterhaltsberechnung komplexer. Ein Wechselmodell bedeutet nicht, dass keiner der Eltern mehr Kindesunterhalt zahlen muss. Auch im Wechselmodell kann ein Elternteil zum Unterhalt verpflichtet sein, insbesondere wenn erhebliche Einkommensunterschiede bestehen. Die Berechnung folgt dabei einem besonderen Verfahren, das die Einkommensverhältnisse beider Elternteile berücksichtigt.
Rechtliche Anerkennung
Das Wechselmodell ist in Deutschland rechtlich anerkannt, wenn auch nicht als gesetzliches Leitbild verankert. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss aus dem Jahre 2017 klargestellt, dass ein Wechselmodell im Rahmen einer Umgangsregelung angeordnet werden kann, wenn dies für das Wohl des Kindes die beste Umgangsregelung ist.
Allerdings bestehen weiterhin praktische Herausforderungen, etwa bei der Meldepflicht. Das beginnt mit der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt: Zwei gleichberechtigte Wohnsitze gibt es nicht. Auch gegenüber der Familienkasse muss der Bezugsberechtigte angegeben werden: Eine hälftige Zahlung an beide gibt es nicht.
Wegen der Einzelheiten und der Möglichkeiten betreffend das Wechselmodell ist es ratsam, anwaltliche Hilfe unter www.ihre-scheidung.info oder www.scheidung-einreichen.com zu suchen. Dort kann die individuelle Situation geprüft und Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten betreffend das Wechselmodell in Anspruch genommen werden.
Fazit von Rechtsanwalt Reinhard Scholz:
Rechtsanwalt Scholz betont: “Das Wechselmodell kann für Trennungsfamilien eine gute Option sein, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Es bietet Kindern die Chance, eine enge Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten und ermöglicht eine gleichmäßigere Verteilung der Erziehungsverantwortung. Jedoch ist es kein Patentrezept für alle Trennungs- und Scheidungsfamilien. Die Eignungsvoraussetzungen sind hoch: Eine gute Kommunikation zwischen den Eltern, räumliche Nähe, stabile Beziehungen des Kindes zu beiden Elternteilen und ausreichende finanzielle Ressourcen sind entscheidend für das Gelingen. Letztlich muss die Entscheidung für oder gegen das Wechselmodell immer im Einzelfall und unter Berücksichtigung aller Umstände getroffen werden. Es gibt keine bestimmte Art des Umgangs, die für das Kindeswohl und die Trennungs- und Scheidungsfamilien pauschal die Beste ist. Im Idealfall orientiert sich das Arrangement am Verhältnis aller Familienmitglieder zueinander und an den Möglichkeiten der Eltern genauso wie an den Bedürfnissen der Kinder”.
Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 35, 48143 Münster
Rechtsanwalt Scholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht. Insbesondere bietet er bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten die Option der Online Scheidung an, wodurch Scheidungen einfach, schnell und günstig durchgeführt werden können.
Rechtsanwalt Reinhard Scholz – Online Scheidung einfach günstig
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Herr Reinhard Scholz
Salzstrasse 35
48143 Münster
Deutschland
fon ..: 0251-42634
fax ..: 0251-54105
web ..: https://www.scheidung-einreichen.com
email : dialog@scheidung-einreichen.com
Rechtsanwalt Scholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht. Insbesondere bietet er bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten die Option der Online Scheidung an, wodurch Scheidungen einfach, schnell und günstig durchgeführt werden können.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Reinhard Scholz
Salzstrasse 35
48143 Münster
fon ..: 0251-42634
email : dialog@scheidung-einreichen.com
AchtungFür den Inhalt des Artikels ist der jeweilige Autor und nicht der Seitenbetreiber verantwortlich. |