Digitale Liebesangebote und ihre rechtlichen Grenzen

ARAG Experten zu Etsy-Hexen, Dating-Plattformen und Verbraucherschutz
Ob Liebeszauber aus dem Internet, spirituelle Rituale auf Verkaufsplattformen oder die Partnersuche über Dating‑Apps – digitale Angebote rund um Liebe und Beziehung sind längst Alltag (https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Haelfte-unter-30-datet-per-App). Dass solche Versprechen kein Randphänomen sind, zeigt auch die Rechtsprechung. Denn was Nähe, Hoffnung oder romantisches Glück verspricht, entpuppt sich nicht selten als kostspielige Illusion. Die ARAG Experten ordnen ein, wo rechtliche Grenzen verlaufen und welche Maschen Verbraucher kennen sollten.
Was steckt hinter dem Liebeszauber der sogenannten „Etsy‑Hexen“?
Als „Etsy Hexen“ werden umgangssprachlich Anbieter bezeichnet, die auf Online-Marktplätzen kostenpflichtigen Liebes‑, Schutz‑ oder Rückführungszauber anbieten. Gemeint sind damit etwa Versprechen, eine verlorene Beziehung wiederherzustellen, die Treue eines Partners zu sichern, negative Energien abzuwehren oder beruflichen und persönlichen Erfolg durch spirituelle Rituale zu beeinflussen. Der Begriff ist kein offizieller Titel, sondern hat sich etabliert, weil viele dieser Angebote über die Verkaufsplattform Etsy vertrieben werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es sich dabei nicht um klassische Waren, sondern um immaterielle Dienstleistungen handelt.
Sind Liebeszauber rechtlich zulässig?
Rechtlich bewegen sich Liebeszauber in einem problematischen Bereich. Die ARAG Experten erklären, dass Verträge über Leistungen grundsätzlich voraussetzen, dass diese objektiv möglich und überprüfbar sind. Genau daran fehlt es bei magischen Ritualen. Das zeigt auch ein Urteil des Amtsgerichts München. Dort hatte eine Kundin für einen Liebeszauber rund 1.000 Euro bezahlt, ohne dass der gewünschte Erfolg eintrat. Die Richter stuften das Ritual als objektiv unmögliche Leistung ein und verpflichteten die Anbieterin zur Rückzahlung des Honorars (Az.: 212 C 25151/05). Entscheidend war laut Gericht nicht, ob ein Erfolg zugesichert wurde, sondern dass eine solche Leistung rechtlich nicht überprüfbar erbracht werden kann.
Warum sind Rückforderungen bei solchen Angeboten oft schwierig?
Viele Anbieter von Liebes‑ oder Ritualleistungen schließen Rückerstattungen in ihren Geschäftsbedingungen aus oder erklären, die Leistung sei unmittelbar nach Zahlung erbracht worden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Verbraucher zwar grundsätzlich ein Widerrufsrecht bei Online-Verträgen haben, dieses bei individuell zugeschnittenen digitalen Dienstleistungen aber eingeschränkt sein kann. Hinzu kommt, dass Verbraucher kaum nachweisen können, ob und wann eine behauptete Leistung tatsächlich erbracht wurde. Genau diese Unklarheit erschwert es, Ansprüche durchzusetzen.
Wie unterscheiden sich Liebeszauber von Online‑Dating‑Angeboten?
Während Liebeszauber auf spirituelle oder magische Versprechen setzen, beruhen Online-Dating‑Portale auf der Vermittlung von Kontakten, also einer klaren Dienstleistung. Dennoch gibt es auch hier rechtliche Fallstricke. Die ARAG Experten warnen vor sogenannten Love-Scam-Maschen (https://www.arag.com/de/verbraucherinformation/falsches-spiel-mit-der-liebe-/), bei denen Täter über gefälschte Profile Vertrauen aufbauen und später Geld verlangen. Anders als bei Liebeszaubern handelt es sich in einem solchen Fall nicht um objektiv unmögliche Leistungen, sondern um gezielten Betrug.
Welche Rechte haben Nutzer von Dating‑Portalen?
Für kostenpflichtige Partnervermittlungsverträge gilt in der Regel ein 14‑tägiges Widerrufsrecht. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, nach der Anbieter nach einem Widerruf nur den Betrag für die tatsächlich genutzte Zeit verlangen dürfen und keine pauschal hohen Anteile des Gesamtpreises (Az.: C‑641/19). Zudem muss für online abgeschlossene Verträge über ein Dauerschuldverhältnis seit Juli 2022 verpflichtend eine Kündigung über einen entsprechenden Button auf der Webseite möglich sein.
Woran lassen sich unseriöse Liebesangebote erkennen?
Nach Einschätzung der ARAG Experten sind besonders weitreichende Erfolgsversprechen ein Warnsignal. Aussagen wie garantierte Liebe, sichere Rückführung eines Partners oder unabdingbare Rituale deuten darauf hin, dass mit Emotionen gearbeitet wird, ohne eine überprüfbare Leistung zu erbringen. Bei solchen Angeboten wird zudem häufig Druck aufgebaut und mit Enttäuschungen oder Verlustängsten gespielt.
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.
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