Energieausweis beim Immobilienverkauf: Neue Pflichtangaben seit 1. Juli 2026
Seit Juli gelten in Österreich neue Regeln für den Energieausweis. Wer eine Wohnung oder ein Haus verkauft, muss im Inserat andere Kennwerte angeben. Bei Verstößen drohen bis zu 1.450 Euro Strafe.
Wien, 18. November 2026 – Wer in Österreich eine Wohnung oder ein Haus verkaufen möchte, muss seit 1. Juli 2026 neue Vorgaben beim Energieausweis beachten. Mit der Novelle des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (BGBl. I Nr. 38/2026) setzt Österreich die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie um. Die wichtigste Änderung betrifft Immobilieninserate: Der bisher verpflichtende Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) wird durch den Endenergiebedarf und die Gesamtenergieeffizienzklasse ersetzt.
Welche Angaben müssen seit Juli 2026 im Inserat stehen?
Print- und Online-Inserate müssen den Heizwärmebedarf (HWB), den Endenergiebedarf (EEB) und die Gesamtenergieeffizienzklasse des Gebäudes enthalten. Für bestehende Energieausweise gilt eine Übergangsregel: Sie bleiben zehn Jahre ab Ausstellung gültig. Bis dahin dürfen im Inserat weiterhin Heizwärmebedarf und fGEE angegeben werden.
Wann muss der Verkäufer den Energieausweis vorlegen?
Der Energieausweis ist dem Käufer rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Er darf dabei nicht älter als zehn Jahre sein. Neu ist, dass die Übermittlung grundsätzlich digital erfolgen kann, etwa als PDF. Verlangt der Käufer eine Papierversion, muss auch diese ausgehändigt werden.
Was droht, wenn der Energieausweis fehlt?
Fehlen die Pflichtangaben im Inserat oder wird kein Energieausweis vorgelegt, drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 1.450 Euro. Das gilt für Verkäufer und unter Umständen auch für den beauftragten Makler. Zusätzlich kann der Käufer die Aushändigung einklagen oder selbst einen Energieausweis erstellen lassen und die Kosten vom Verkäufer zurückverlangen. Wurde gar kein Ausweis vorgelegt, gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
“Der Energieausweis wird oft erst bestellt, wenn das Inserat eigentlich schon fertig sein sollte”, sagt Mag. Thilo Börner, seit 1999 Immobilienmakler in Wien. “Dabei ist er heute ein Verkaufsargument. Käufer vergleichen die Energieklasse genauso aufmerksam wie den Quadratmeterpreis, weil sie über die laufenden Kosten der nächsten Jahrzehnte mitentscheidet.”
Was kostet ein Energieausweis?
Die Preise sind nicht gesetzlich geregelt. Für eine Wohnung fallen meist rund 150 bis 300 Euro an, für ein Einfamilienhaus etwa 250 bis 600 Euro. Wer eine Wohnung in Wien verkaufen möchte, sollte vorab bei der Hausverwaltung nachfragen: Häufig liegt dort bereits ein gültiger Ausweis für das gesamte Gebäude vor.
Grundsätzlich gilt: Den Energieausweis sollten Verkäufer schon vor dem Fototermin beauftragen. Gute Vorbereitung zahlt sich beim Verkauf ohnehin aus – von professionellen Fotos bis zur richtigen Präsentation. Wer die typischen Fehler beim Immobilienverkauf kennt, vermeidet unnötige Verzögerungen.
Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
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Börner Ihr Hausmakler GmbH
Herr Thilo Börner
Adalbert Stifterstr. 21/2/39
1200 Wien
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email : t@boerner.at
Die Börner – Ihr Hausmakler GmbH begleitet seit 1999 Eigentümerinnen und Eigentümer beim Verkauf von Wohnungen, Häusern und Zinshäusern in Wien und Umgebung. Inhaber Mag. Thilo Börner und sein Team übernehmen den gesamten Ablauf von der marktgerechten Bewertung über die Vermarktung bis zum Kaufvertrag. Ein Schwerpunkt liegt auf Verkäufen aus Erbschaften und laufenden Verlassenschaftsverfahren. Börner gibt jährlich den Wiener U-Bahn-Immobilienpreisspiegel heraus. Die Provision fällt ausschließlich im Erfolgsfall an.
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