Forschungszulage 2026: Neue Anreize für strategische F&E-Investitionen

Mit dem Investitionsbooster wird die Forschungszulage 2026 zu einem strategischen Instrument für Innovation. Neue Förderbausteine stärken Planungssicherheit und die Attraktivität von F&E-Vorhaben.
Hamburg, 02.02.2026 – Mit dem Investitionsbooster und den Anpassungen des Wachstumschancengesetzes positioniert die Bundesregierung die Forschungszulage ab 2026 deutlich stärker als langfristiges Investitionsinstrument. Ziel ist es, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gezielt zu motivieren und Unternehmen frühzeitig Planungssicherheit zu geben. Im Fokus steht dabei eine strukturelle Stärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation über mehrere Jahre hinweg.
Mehr Spielraum für Investitionen und Projektplanung
Ab 2026 steigt die maximale Bemessungsgrundlage der Forschungszulage von zuvor 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro pro Jahr. Dadurch haben insbesondere technologieorientierte Unternehmen mehr Gestaltungsraum für Großprojekte, da höhere F&E-Projektkosten steuerlich abgesetzt werden können und sich Projekte strategisch skalieren lassen.
Für kleine und mittlere Unternehmen ergibt sich eine jährliche Steuergutschrift von bis zu 4,2 Millionen Euro. Großunternehmen können bis zu 3 Millionen Euro geltend machen. Außerdem erhalten kleine und mittlere Unternehmen mit dem KMU-Bonus rückwirkend ab März 2024 einen höheren Fördersatz von 35% auf ihre internen F&E-Kosten. Große Unternehmen bleiben dagegen bei 25% Förderung.
Ergänzend zur erhöhten Bemessungsgrundlage, wurde der förderfähige Stundensatz für Eigenleistungen von Einzelunternehmer:innen und Gesellschafter:innen einer Mitunternehmerschaft von 70 Euro auf 100 Euro angehoben. Diese Erhöhung wird dann relevant, wenn F&E-Arbeit maßgeblich durch die Unternehmer:innen selbst erfolgt und wie beispielsweise in Start-ups und KMU mit begrenztem Personalbudget kein klassisches F&E-Team vorhanden ist.
Der bisherige Stundensatz von 70 Euro lag häufig deutlich unter den tatsächlichen Opportunitätskosten qualifizierter Fachkräfte, Gründer:innen oder technischer Leitungspersonen. Mit 100 Euro nähert sich der Ansatz stärker der Praxis an.
Neuer Gemeinkostenzuschlag stärkt FuE-Vorhaben ab 2026
Ein zentrales neues Element ab 2026 ist der pauschale Gemein- und Betriebskostenzuschlag von 20 Prozent auf förderfähige Personalkosten. Dieser gilt ausschließlich für neue F&E-Projekte, die nach dem 31.12.2025 starten.
Damit werden erstmals auch indirekte Kosten wie beispielsweise Miete für Labor- oder Entwicklungsflächen oder für Personalverwaltung, Buchhaltung und Controlling systematisch berücksichtigt. Gerade kleine und mittlere Unternehmen tragen Gemeinkosten oft proportional stärker als Großunternehmen. Der Zuschlag gleicht diesen strukturellen Nachteil aus und macht eigengetriebene Forschung wirtschaftlich attraktiver.
Forschungszulage als strategisches Steuerungsinstrument
Die Forschungszulage ist branchenoffen angelegt, wirkt sich jedoch besonders vorteilhaft auf Branchen aus, in denen kontinuierliche Forschung und technologische Weiterentwicklung zum Kerngeschäft gehören. Darunter fallen beispielsweise Industrie und produzierendes Gewerbe, IT, Software und Digitalisierung, Chemie, Werkstoffe und neue Materialien, Lebensmitteltechnologie und Agrartechnologie und viele mehr.
Das neue Investitionssofortprogramm und die Änderungen im Wachstumschancengesetz ermöglichen Unternehmen ihre F&E-Roadmaps, Personalplanung und Investitionsentscheidungen frühzeitig an der Förderlogik der Forschungszulage auszurichten und Innovationsvorhaben strategisch abzusichern. Eine besondere Chance bietet die Möglichkeit, Anträge bis zu vier Jahre rückwirkend zu stellen und bereits getätigte Innovationsinvestitionen nachträglich finanziell wirksam zu machen, ohne bestehende Projekte neu starten oder anpassen zu müssen. Unternehmen, die seit 2022 Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchgeführt haben, können diese also bis Ende des Jahres 2026 in die Förderung einbeziehen.
IWS unterstützt Sie bis zu Ihrem erfolgreichen F&E-Vorhaben
Die IWS GmbH begleitet Sie bei der Identifikation von förderfähigen F&E-Vorhaben, bei der Beantragung der F&E-Bescheinigung (Stufe 1) sowie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt (Stufe 2).
Kommen Sie bei Interesse gerne auf uns zu.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.forschungszulage.jetzt und www.iws-nord.de
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