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Giant Mining schließt nicht vermitteltes Angebot von Sonder-Warrants im Wert von 3.037.458,60 $ ab

Nicht zur Weitergabe an US-Nachrichtendienste oder Verbreitung in den Vereinigten Staaten bestimmt

VANCOUVER, BC – 27. Juni 2025 / IRW-Press / Giant Mining Corp. (CSE: BFG | OTC: BFGFF | FWB: YW5) (Giant Mining oder das Unternehmen) freut sich unter Bezugnahme auf seine Pressemeldung vom 2. Juni 2025 bekannt zu geben, dass das Unternehmen eine nicht vermittelte Privatplatzierung von 15.187.293 Sonder-Warrants des Unternehmens (jeder ein Sonder-Warrant) zum Preis von 0,20 $ pro Sonder-Warrant abgeschlossen und damit einen Bruttoerlös von 3.037.458,60 $ erzielt hat (das Angebot).

Jeder Sonder-Warrant wird automatisch, ohne zusätzliches Entgelt, in eine Einheit des Unternehmens (jede eine Einheit) umgewandelt, zu dem jeweils früher eintretendem Datum von: (i) drei Werktagen nach dem Datum, an dem das Unternehmen einen Prospektnachtrag zu einem kurzen Basisprospekt zur Qualifizierung der Verteilung der den Sonder-Warrants zugrundeliegenden Einheiten (der Prospektnachtrag) einreicht, und (ii) vier Monaten und einem Tag nach Abschluss des Angebots.

Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens (jede eine Aktie) und einem Warrant zum Aktienkauf (jeder ein Warrant) des Unternehmens, wobei jeder Warrant innerhalb eines Zeitraums von vier (4) Jahren ab dem Abschlussdatum ausgeübt und zu einem Ausübungspreis von 0,32 $ gegen eine zusätzliche Aktie eingelöst werden kann. Die Warrants unterliegen möglicherweise einem vorgezogenen Verfall, wenn der Handelspreis der Aktien an der Canadian Securities Exchange (CSE), oder an anderen Märkten, an denen die Aktien von Zeit zu Zeit gehandelt werden, an fünf (5) aufeinanderfolgenden Handelstagen den Wert von 0,80 $ übersteigt. In diesem Fall werden die Inhaber der Warrants, nach Ermessen des Unternehmens, im Rahmen einer Pressemeldung darüber informiert werden, dass die Warrants 30 Tage nach dem Tag der Bekanntgabe ablaufen werden. Die Inhaber der Warrants können die Warrants während des 30-tägigen Zeitraums von der Bekanntgabe bis zum Ablauf der Warrants ausüben.

Die Warrants unterliegen einer Zehn-Prozent-Blockierungsbestimmung, wodurch die Ausübung der Warrants beschränkt werden kann, wenn der Aktionär nach der Ausübung mehr als 10 Prozent der zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen und ausstehenden Aktien halten würde.

Das Unternehmen hat in Verbindung mit dem Angebot Vermittlungsprovisionen in Gesamthöhe von 102.080 $ gezahlt und insgesamt 510.400 nicht übertragbare Broker-Warrants (die Broker-Warrants) an unabhängige Parteien begeben. Jeder Broker-Warrant berechtigt den Inhaber innerhalb eines Zeitraums von vier (4) Jahren ab dem Abschlussdatum zum Erwerb einer Aktie zum Ausübungspreis von 0,32 $ pro Aktie.

Das Unternehmen beabsichtigt, den Erlös aus dem Angebot für laufende Explorationsarbeiten und als allgemeines Working Capital zu nutzen. Das Angebot unterliegt bestimmten Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erhalt aller notwendigen Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung durch die CSE.

Die Sonder-Warrants werden voraussichtlich gemäß Ausnahmen von den Prospektanforderungen nach dem kanadischen Wertpapierrecht ausgegeben werden, wie etwa der Ausnahme für akkreditierte Investoren, für eine Mindestinvestition von 150.000 $ oder anderen relevanten Ausnahmen gemäß Vorschrift National Instrument 45-106 – Prospectus Exemptions. Vor Einreichung des Prospektnachtrags und der automatischen Umwandlung der Sonder-Warrants unterliegen die im Rahmen des Angebots ausgegebenen Wertpapiere einer Haltefrist von vier Monaten ab dem Tag des Angebotsabschlusses, zusätzlich zu anderen Beschränkungen nach entsprechender Gesetzgebung.

Die Sonder-Warrants sind im Einklang mit den geltenden Wertpapiergesetzen an eine gesetzlich vorgeschriebene Haltedauer von vier Monaten und einem Tag ab dem Ausgabedatum gebunden.

Ein Insider des Unternehmens erwarb 1.225.000 Sonder-Warrants, was einem Bruttoerlös von 245.000 $ entspricht. Die Ausgabe der Sonder-Warrants an einen Insider gilt im Sinne der Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 – Protection of Minority Security Holders in Special Transactions (MI 61-101) als Transaktion mit einer nahestehenden Partei. Das Unternehmen beruft sich in Bezug auf die Beteiligung des Insiders auf Ausnahmen von den Anforderungen der formalen Bewertung gemäß Abschnitt 5.5(a) von MI 61-101 sowie der Zustimmung durch die Minderheitsaktionäre gemäß Abschnitt 5.7(1)(a) von MI 61-101, da der Verkehrswert der Transaktion in Bezug auf die beteiligten Parteien nicht mehr als 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens beträgt.

Die im Rahmen des Angebots ausgegebenen Wertpapiere wurden bzw. werden nicht nach dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung registriert und dürfen nicht innerhalb der Vereinigten Staaten bzw. an, auf Rechnung oder zugunsten von US-Personen angeboten oder verkauft werden, sofern keine US-Registrierung oder eine anwendbare Ausnahme von den US-Registrierungsanforderungen vorliegt. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar, noch dürfen die Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Rechtsordnung, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre, verkauft werden.

Die Canadian Securities Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der Canadian Securities Exchange als Market Regulator bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

Für das Board von Giant Mining Corp.

David Greenway

David C. Greenway
President & CEO

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Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die als zukunftsgerichtete Aussagen betrachtet werden können. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, mit Ausnahme von Aussagen über historische Fakten, die sich auf Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, die das Unternehmen erwartet, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, bei denen es sich nicht um historische Fakten handelt und die im Allgemeinen, jedoch nicht immer, durch die Worte erwartet, plant, antizipiert, glaubt, beabsichtigt, schätzt, projiziert, potenziell und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sind, oder dass Ereignisse oder Bedingungen eintreten werden, würden, können, könnten oder sollten. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung gehören unter anderem Aussagen in Bezug auf das Angebot, die Verwendung der Erlöse aus dem Angebot und die zukünftigen Pläne und Ziele des Unternehmens. Obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf vernünftigen Annahmen beruhen, sind solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen, und die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, gehören Marktpreise, die kontinuierliche Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungen sowie allgemeine wirtschaftliche, marktbezogene oder geschäftliche Bedingungen. Investoren werden darauf hingewiesen, dass derartige Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen sind und dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den Überzeugungen, Einschätzungen und Meinungen des Managements des Unternehmens zu dem Zeitpunkt, an dem die Aussagen gemacht werden. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, falls sich die Überzeugungen, Schätzungen oder Meinungen des Managements oder andere Faktoren ändern sollten, es sei denn, dies ist nach den geltenden Wertpapiergesetzen erforderlich.

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