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Grundsicherungsgeld seit 1. Juli 2026: Was ändert sich beim AVGS-Coaching?

AVGS-Coaching.de ordnet ein, was die neue Grundsicherung für geförderte Einzelcoachings bedeutet und worauf Interessierte bei der Antragstellung achten sollten.

BildDie Geldleistung Bürgergeld heißt seit 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld. Der AVGS besteht weiterhin. Entscheidend bleiben Förderziel, Einzelfall und schriftliche Bewilligung.

Berlin, 19. August 2026 – Seit dem 1. Juli 2026 heißt die bisher als Bürgergeld bezeichnete Geldleistung Grundsicherungsgeld. Für Kundinnen und Kunden der Jobcenter stellt sich damit eine praktische Frage: Ist ein gefördertes Einzelcoaching mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) weiterhin möglich?

Die klare Antwort lautet: Der AVGS wurde durch die Reform nicht abgeschafft. Seine Bewilligung für ein Coaching bleibt jedoch eine Einzelfall- und Ermessensentscheidung.

Was hat sich geändert?

Mit der Reform wurde nicht nur die Leistungsbezeichnung geändert. Der Vorrang einer unmittelbaren Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung wurde gestärkt. Qualifizierungen und Weiterbildungen können weiterhin eingesetzt werden, wenn sie für eine nachhaltige Eingliederung erfolgversprechender sind.

Auch die gesetzlichen Möglichkeiten für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III – darunter AVGS-geförderte Coachings – bestehen fort.

Bereits erlassene Bescheide bleiben gültig; vereinbarte Maßnahmen werden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit fortgeführt. Da Formulare, Bescheide und Online-Angebote schrittweise angepasst werden, kann in der Übergangszeit weiterhin die Bezeichnung “Bürgergeld” auftauchen.

Was bleibt beim AVGS unverändert?

Ein AVGS-Coaching ist weiterhin an ein konkretes berufliches Förderziel gebunden. Maßgeblich sind die Vorgaben auf dem Gutschein, die Zulassung von Träger und Maßnahme sowie die Prüfung durch die zuständige Integrationsfachkraft. Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf ein AVGS-Coaching besteht nicht.

Wichtig ist außerdem die Reihenfolge: Erst nach der schriftlichen Bewilligung darf das Coaching beginnen. Liegt der Bewilligungsbescheid vor, entstehen den Teilnehmenden für die genehmigte Maßnahme keine Maßnahmekosten.

Wie lässt sich ein Coachingbedarf nachvollziehbar darstellen?

Hilfreich ist eine konkrete Begründung statt einer allgemeinen Bitte um Coaching. Dazu gehören ein realistisches berufliches Ziel, die aktuell bestehende Hürde und die Erklärung, welchen konkreten Beitrag das Einzelcoaching leisten soll.

Das kann beispielsweise eine tragfähige berufliche Neuorientierung, die Anpassung von Bewerbungsstrategien, die Vorbereitung eines Branchenwechsels oder die Heranführung an eine Selbstständigkeit sein.

“Die neue Leistungsbezeichnung ändert nichts daran, dass berufliche Integration individuell betrachtet werden muss. Ein gutes Coaching ist dort sinnvoll, wo es ein konkretes Hindernis bearbeitet und einen nachvollziehbaren Weg in Beschäftigung oder Selbstständigkeit eröffnet”, erklärt André Voltz, Geschäftsführer der AVOCONS GmbH.

AVGS-Coaching.de unterstützt Interessierte dabei, den Coachingbedarf zu strukturieren, eine passende Maßnahme zu finden und die erforderlichen Unterlagen für die Abstimmung mit dem Jobcenter vorzubereiten. Die Förderentscheidung trifft ausschließlich die zuständige Stelle.

Über AVOCONS GmbH

AVGS-Coaching.de ist ein Angebot der AVOCONS GmbH. Das Unternehmen begleitet Menschen bundesweit und online mit AZAV-zertifizierte Einzelcoachings nach § 45 SGB III. Zum Netzwerk gehören mehr als 200 Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Branchen und Sprachräumen.

Die Schwerpunkte reichen von beruflicher Orientierung, Bewerbung und Digitalisierung bis zu Fachkräfte-, Migrations- und Gründungscoachings. AVOCONS wurde beim Deutschen Bildungs-Award 2025/2026 in der Kategorie Gründungscoaching mit dem 1. Platz ausgezeichnet.

Für Teilnehmende entstehen nach vorheriger schriftlicher Bewilligung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter keine Maßnahmekosten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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Frau Jasmin Haas
Friedrichstraße 171
10117 Berlin
Deutschland

fon ..: 030 921 092 280
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email : presse@avocons.de

Die AVOCONS GmbH begleitet Menschen auf ihrem Weg in eine neue berufliche Perspektive – individuell, praxisnah und förderbar durch den AVGS. Im Zentrum stehen flexible Coaching-Angebote, die gezielt auf unterschiedliche Lebenssituationen und berufliche Ziele zugeschnitten sind. Ergänzend zur Einzelberatung entwickelt AVOCONS auch strategische Konzepte für nachhaltige Qualifizierung und bietet Unternehmen Unterstützung in den Bereichen Digitalisierung, Personalentwicklung und Organisationsberatung.

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