Grundsteuer landet beim Bundesverfassungsgericht

Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler haben Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der Grundsteuer eingereicht; Kritik richtet sich vor allem gegen die Verwendung von Bodenrichtwerten.
6. März 2026 ” Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler haben am 27. Februar 2026 gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Bundesmodell der Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Verbände unterstützen dabei zwei Kläger, die die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Neuberechnung der Grundsteuer in Karlsruhe prüfen lassen wollen
Blumenauer Immobilien begrüßt, dass die rechtliche Auseinandersetzung nun den Weg nach Karlsruhe gefunden hat, denn die Kritik der Verbände trifft aus unserer Sicht den Kern des Problems: Die pauschale Verwendung von **Bodenrichtwerten** und die Einbeziehung fiktiver Mieten als zentrale Bemessungsgrößen führen zu einer erheblichen Diskrepanz zwischen statistischen Durchschnittswerten und den tatsächlichen Verhältnissen einzelner Grundstücke. Bodenrichtwerte bilden in der Regel zonale Mittelwerte ab und berücksichtigen nicht zwingend Lagebesonderheiten, Erschließungskosten, Altlasten oder individuelle Nutzungsbeschränkungen, sodass sie für die konkrete Steuerbemessung ungeeignet und potenziell ungerecht sind
Die Folgen einer allein auf zonalen Durchschnittswerten beruhenden Steuerbemessung können weitreichend sein: Eigentümer mit besonderen Grundstücksmerkmalen drohen Fehlbelastungen, die sich mittelbar auch auf Mieter auswirken können. Blumenauer Immobilien fordert deshalb eine transparente, nachvollziehbare und einzelfallgerechte Bewertungsgrundlage, die tatsächliche Grundstücksmerkmale stärker gewichtet und Ausgleichsmechanismen für Abweichungen vom zonalen Mittelwert vorsieht
“Die pauschale Übernahme von Bodenrichtwerten als Steuerbasis ist weder sachgerecht noch sozial gerecht. Wer die Realität einzelner Grundstücke ignoriert, riskiert Fehlbelastungen, die Eigentümer und Mieter gleichermaßen treffen.” So Harald Blumenauer, von Blumenauer Immobilien.
Rechtlich wird das Bundesverfassungsgericht nun prüfen müssen, ob das Bundesmodell den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit genügt; ein Erfolg der Beschwerde könnte zu Anpassungen oder einer grundsätzlichen Neuausrichtung der Bewertungsmethoden führen. Bis zu einer Entscheidung ist mit anhaltender Unsicherheit für Eigentümer, Verwalter und Kommunen zu rechnen, zugleich eröffnet das Verfahren die Chance, Bewertungsregeln zu schaffen, die sowohl rechtssicher als auch praxisgerecht sind
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