Hotel Investments AG unterstützt Hotelbetreiber bei Umsetzung neuer Urheberrechtsregelungen für TV-Geräte in Hotels

Die Hotel Investments AG begleitet ihre Hotelbetreiber-Partner aktiv bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Urheberrechtsabgaben für TV-Geräte in Hotels.
Hintergrund ist eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, nach der bereits das Bereitstellen und Betreiben von Fernsehgeräten in Hotelzimmern oder öffentlich zugänglichen Bereichen als “öffentliche Wiedergabe” im Sinne des § 22 UrhG gilt.
Damit sind Hotelbetreiber verpflichtet, eine entsprechende Lizenz einzuholen, sofern über die Geräte audiovisuelle Inhalte empfangen werden können. Bei Nichtbeachtung drohen urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
Rechtssichere und wirtschaftliche Lösung für Hotelbetriebe
Um ihre Hotelbetreiber-Partner in dieser komplexen Thematik zu unterstützen, arbeitet die Hotel Investments AG mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zusammen. Die Zusammenarbeit ermöglicht es Hoteliers eine rechtssichere, transparente und wirtschaftliche Lösung, um mögliche urheberrechtliche Risiken zu vermeiden.
Vorgehensweise
Interessierte Hotelbetreiber können über die Hotel Investments AG an die kooperierende Rechtsanwaltskanzlei gemeldet werden. Hierfür werden folgende Angaben benötigt: Hotelname, Anschrift, Anzahl der TV-Geräte und Kontaktdaten des Ansprechpartners.
Für Rückfragen oder eine direkte Anmeldung steht Dr. Martin Elger von der Hotel Investments AG Hotelbetreibern gerne zur Verfügung:
Dr. Martin Elger | COO | Hotel Investments AG | E-Mail: m.elger@hotel-investments.ch
Weitere Informationen über die Hotel Investments AG:
www.hotel-investments.ch
Über die Hotel Investments AG
Die Hotel Investments AG aus der Schweiz agiert international als Hotelinvestor und Hotel Investment Experte am Hotelmarkt. Dabei steht der Hotelankauf sowie die Verwaltung des eigenen Hotelportfolios und das der Joint Venture Partner im Fokus der Aktivitäten.
“Gesucht werden Stadthotels in Großstädten, betreiberfrei, zum Kauf oder zur Pacht”, erklärt Holger Ballwanz.
+++ Hotelankauf von Hotelimmobilien & Hotels zur Pacht in Deutschland, Österreich, Schweiz +++
Angebote zum Hotelankauf, zur Pacht oder zur Übernahme bestehender Mietverträge von Hotelbetreibern, Eigentümern oder Direktmandate von Immobilienmaklern können dafür an die Ankaufsabteilung der Hotel Investments AG zur Erstprüfung gesendet werden.
Weitere Informationen: http://www.hotel-investments.ch
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