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“Ich habe meiner Nachricht nichts hinzuzufügen” – Bundesbehörde verweigert Antwort auf 13 Rechtspunkte

BAFA-Präsidentin beruft sich im März 2026 auf eine Verordnung, die seit Januar 2026 nicht mehr gilt – und schweigt, als eine Logopädin aus Bedburg-Hau sie widerlegt. Die EU-Kommission hat den Fall auf

Die Protagonistin: Eine Bürgerin mit Nerven aus Stahl

Ende 2024 kauft Annabelle W. ein Haus aus dem Jahr 1963 in Bedburg-Hau – zu 90 Prozent finanziert über 15 Jahre. Die Logopädin investiert in die Sanierung, plant die Fassadenwärmedämmung und wählt PScoat: eine Glaskeramik-Vakuum-Nanodämmung mit Europäischer Technischer Bewertung (ETA) und CE-Kennzeichnung, die in mehr als 40 Ländern eingesetzt wird. Sie stellt einen Förderantrag bei der BAFA – und erhält zunächst einen Zuwendungsbescheid. Bis hier alles normal.

Dann die Wende: Eine informelle E-Mail des BAFA-Energie-Info-Centers deutet an, dass die Förderung wohl doch nicht kommen wird – ohne Begründung, ohne Rechtsbehelfsbelehrung, ohne formellen Bescheid. Sie fragt nach. Keine Antwort bis zur gesetzten Frist. Sie leistet die Anzahlung für das Produkt, legt Widerspruch ein und schickt der BAFA eine Beschwerde, die es in sich hat.

Der Widerspruch: 13 Punkte, alle erfüllt

Annabelle W. arbeitet jeden einzelnen Fördertatbestand der BEG-Richtlinie durch – von A bis M – und weist ihn als erfüllt nach: Mindestinvestition, Gebäudealter, Nutzungsdauer, U-Wert, Herstellernachweis, Energieberater. Punkt für Punkt. Und dann hält sie fest, was die BAFA übersehen hat: Die Behörde beruft sich auf die Bauprodukteverordnung (EU) 305/2011 – die seit dem 8. Januar 2026 durch die neue BauPVO (EU) 2024/3110 abgelöst wurde und seitdem nicht mehr gilt. Die BAFA zitiert im März 2026 also eine Verordnung, die zum Zeitpunkt ihrer Antwort bereits außer Kraft war. Darüber hinaus fügt Annabelle W. das offizielle Schreiben des DIBt-Präsidenten bei, das bestätigt: Für CE-gekennzeichnete Produkte ist keine weitere nationale Zulassung – auch nicht vom DIBt – erforderlich.

Die Antwort der Behörde: Ein Satz

BAFA-Präsidentin Dr. Mandy Pastohr antwortet am Morgen des 11. März 2026 – ohne Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Rechtspunkten, erneut unter Berufung auf die aufgehobene Verordnung und mit der sachlich unzutreffenden Behauptung, die einzige für Deutschland benannte ETA-Zulassungsstelle sei das DIBt. Die europäische Bauprodukteverordnung erkennt alle von einem EU-Mitgliedsstaat benannten Prüfstellen an. PScoat verfügt über eine ETA einer akkreditierten polnischen Prüfstelle – die nach EU-Recht der deutschen gleichwertig ist, so wie ein polnischer TÜF dem deutschen gleichwertig wäre.

Annabelle W. erwidert mittags – präzise, belegt, mit Verweis auf die neue Verordnung und Art. 11 Abs. 2, der Mitgliedsstaaten ausdrücklich verbietet, das Inverkehrbringen von CE-gekennzeichneten Produkten durch zusätzliche nationale Anforderungen zu behindern. BAFA-Präsidentin Pastohrs Antwort um 13:23 Uhr:
“Ich habe meiner Nachricht von heute Morgen nichts hinzuzufügen.” – Dr. Mandy Pastohr, Präsidentin BAFA, 11. März 2026
Kein einziger der 13 Rechtspunkte wurde von der BAFA widerlegt.

Rechtliche Einordnung: Zwei Säulen, keine Gegenargumente

EU-Recht ist eindeutig: Die CE-Kennzeichnung ist seit 2013 das alleinige Instrument für das Inverkehrbringen von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt. Zusätzliche nationale Zulassungen dürfen nicht gefordert werden – vergleichbar damit, dass Polen von einem deutschen Auto mit gültigem TÜV keinen polnischen TÜV verlangen darf.

Die höchste deutsche Fachinstanz bestätigt das schriftlich: DIBt-Präsident Dipl.-Ing. Gerhard Breitschaft hat in einem offiziellen Schreiben vom 2. März 2026 an das Bundesministerium für Wohnen, ausgelöst durch die EU-Kommission (Art. 63 Abs. 2, VO (EU) 2024/3110), ausdrücklich festgehalten: Das DIBt erteilt für CE-gekennzeichnete Produkte keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen. Eine “Anerkennung” ist nicht erforderlich.

Systemische Frage: Wessen Interessen schützt die BAFA?

Interessenverbände der klassischen Dämmstoffbranche publizieren Warnungen vor neuen Dämmtechnologien. Die BAFA übernimmt deren Argumentation als Grundlage offizieller Ablehnungen. Das BMWE greift trotz Kenntnis der europäischen Beschwerde (Ares 2025/10719311) und eines laufenden Verfahrens vor dem Petitionsausschuss des Bundestages nicht korrigierend ein. Wenn Prüfer, Verbände und Behörden in einem geschlossenen Narrativ agieren, das EU-Recht faktisch aushebelt, berührt dies zentrale Normen des Kartellrechts (GWB §§ 19, 20, 21). Für die Energiewende bedeutet das: Innovationen setzen sich nicht nach physikalischer Leistung oder Rechtslage durch – sondern danach, ob etablierte Netzwerke sie dulden.

“Wenn alle Förderkriterien erfüllt sind – mit welchem Argument soll mir die Förderung verweigert werden?” – Annabelle W., Logopädin und Hausbesitzerin, Bedburg-Hau
Aufgeben ist nicht ihr Nachname. Am 31. März macht sie ihr Haus zum Schauplatz.

Live-Vorführung: Dämmen per Drohne – 31. März 2026, Bedburg-Hau
Annabelle W. lässt ihr Haus mit PScoat dämmen – per Drohne, öffentlich, vor laufenden Kameras. Die Vorführung am 31. März 2026 ab 11 Uhr, Mittelweg 41, 47551 Bedburg-Hau, markiert den Auftakt der Drohnenapplikation von PScoat in Deutschland. Fachpresse, Medien und Drohnendienstleister sind willkommen.

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PScoat Zurynski Oezdogan & Co. GmbH
Frau Christiane Radwan
Schützenstr. 81a
58239 Schwerte
Deutschland

fon ..: +49 177 822 0265
web ..: https://pscoat.de
email : radwan@pscoat.de

Über PScoat
PScoat ist eine patentierte Glaskeramik-Vakuum-Nanodämmung im Sprühauftrag, ursprünglich für die bemannte Raumfahrt entwickelt. Das Produkt trägt die CE-Kennzeichnung auf Basis einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) – der höchsten Marktzulassung, die das EU-Bauproduktrecht vergibt. PScoat wird in mehr als 40 Ländern eingesetzt vertreten durch die Zurynski, Oezdogan & Co GmbH / PScoat International, Schwerte.

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