Immobilie geerbt? Was Erbengemeinschaften jetzt wissen und beachten sollten

In Deutschland wechseln jährlich Milliardenwerte in Form von Immobilien den Besitzer – durch Erbschaften.
Doch wer eine Immobilie geerbt hat, steht oft vor rechtlichen, finanziellen und emotionalen Herausforderungen. Besonders dann, wenn mehrere Personen erben und gemeinsam eine Erbengemeinschaft bilden.
Denn eine Erbengemeinschaft bedeutet: Gemeinsames Eigentum, aber oft unterschiedliche Interessen. Ob das geerbte Haus verkauft, vermietet oder von einem Erben übernommen werden soll – ohne klare Einigung drohen Stillstand oder Konflikte.
Immobilien vererben: Was man zu Lebzeiten beachten sollte
Wer zu Lebzeiten keine klare Regelung trifft, riskiert später Streit unter den Erben. Daher ist es sinnvoll, frühzeitig mit einem Fachanwalt für Erbrecht und einem Immobilienexperten über folgende Punkte zu sprechen:
– Wer soll welche Anteile erhalten?
– Ist eine Schenkung oder ein vorzeitiger Verkauf sinnvoll?
– Wie kann man einzelne Erben absichern oder ausgleichen?
Eine professionelle Nachlassplanung hilft, unnötige Belastungen zu vermeiden – emotional wie steuerlich.
Nach dem Erbfall: Was tun, wenn die Immobilie geerbt wurde?
Ist der Erbfall eingetreten, sollten Erbengemeinschaften strukturiert und zügig vorgehen:
– Wer gehört zur Erbengemeinschaft?
– Welche Rechte und Pflichten bestehen?
– Was ist die Immobilie aktuell wert?
Gerade beim Wunsch, die Immobilie zu verkaufen, ist schnelles Handeln gefragt – aber mit Bedacht. Denn ein Alleingang ist nicht möglich: Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden.
Drei wichtige Tipps für Erbengemeinschaften mit geerbter Immobilie
1. Reden Sie offen miteinander: Frühzeitige und ehrliche Gespräche helfen, Konflikte zu vermeiden. Nutzen Sie dafür – wenn nötig – auch einen neutralen Vermittler.
2. Holen Sie sich fachliche Unterstützung: Neben einem Immobilienexperten sollte auch ein Rechtsanwalt für Erbrecht hinzugezogen werden, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
3. Lassen Sie den Wert der Immobilie objektiv ermitteln: Eine Bewertung durch den örtlichen Gutachterausschuss, einen DEKRA-Sachverständigen oder Makler mit Marktkenntnis gibt Orientierung – besonders bei geplanten Verkäufen oder Auszahlungen innerhalb der Erbengemeinschaft.
Unser Angebot für Erbengemeinschaften
Sie haben eine Immobilie geerbt oder sind Teil einer Erbengemeinschaft und möchten nun wissen, wie es weitergeht?
Wir unterstützen Sie professionell bei der Bewertung, Entscheidungsfindung und Umsetzung – diskret, neutral und lösungsorientiert.
Ob Haus, Wohnung oder Grundstück: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen nach Erbe oder sich erstmal beraten lassen möchten, sind wir für Sie da.
Gut zu wissen: Über unser Partnernetzwerk Haus Pro Net arbeiten wir eng mit erfahrenen Rechtsanwälten für Erbrecht zusammen. So erhalten Sie bei Bedarf nicht nur fundierte Immobilienberatung, sondern auch rechtlich abgesicherte Unterstützung aus einer Hand.
Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen – wir helfen Ihnen persönlich weiter.
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Herr Sascha Oertel
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