Inturai Ventures schließt den Erwerb von DomeCommand ab
Highlights
· Das Unternehmen schloss den bereits angekündigten Erwerb des geistigen Eigentums von DomeCommand – domecommand.ai, einer KI-gesteuerten Führungs- und Kontrollplattform (C2) für autonome Drohnenschwärme – gemäß den Bedingungen eines verbindlichen Kaufvertrags über Vermögenswerte ab.
VANCOUVER, BC, 1. September 2026 / IRW-Press / Inturai Ventures Corp. (das Unternehmen) (CSE: URAI) (OTC: URAIF) (FWB: 3QG0) gibt bekannt, dass das Unternehmen im Nachgang zu seinen Pressemitteilungen vom 6. Juli 2026 und 19. August 2026 den Erwerb (der Erwerb) des geistigen Eigentums hinter DomeCommand, einer KI-gesteuerten Führungs- und Kontrollplattform für autonome Drohnenschwärme, sowie einer unbefristeten, lizenzgebührenfreien, weltweiten Lizenz für die dieser zugrundeliegenden Software Distri (die erworbenen Vermögenswerte) gemäß den Bestimmungen eines verbindlichen Kaufvertrags über Vermögenswerte (der Kaufvertrag über Vermögenswerte) abgeschlossen hat.
Im Rahmen des Erwerbs beläuft sich die für die erworbenen Vermögenswerte zu zahlende Gesamtgegenleistung auf bis zu 6.025.000 C$, bestehend aus einer Vorabzahlung in Höhe von 25.000 C$ und der Ausgabe von bis zu 30.000.000 Stammaktien des Unternehmens (die Gegenleistungsaktien) zu einem angenommenen Preis von 0,20 C$ pro Gegenleistungsaktie. Gemäß dem Kaufvertrag über Vermögenswerte gab das Unternehmen 10.000.000 Gegenleistungsaktien (die anfänglichen Gegenleistungsaktien) aus, wobei die anfänglichen Gegenleistungsaktien Vesting-Beschränkungen unterliegen, sodass 5.000.000 anfängliche Gegenleistungsaktien an dem Tag, der 12 Monate nach der Ausgabe eintritt, und die übrigen 5.000.000 anfänglichen Gegenleistungsaktien an dem Tag, der 24 Monate nach der Ausgabe eintritt, unverfallbar und freigegeben werden. Die verbleibenden 20.000.000 Gegenleistungsaktien sind bei Erreichen der folgenden Leistungskennzahlen auszugeben: (A) 10.000.000 Gegenleistungsaktien sind auszugeben, entweder wenn (i) die erworbenen Vermögenswerte einen kumulierten Umsatz von 1.000.000 $ erzielen oder (ii) die Stammaktien des Unternehmens an der Canadian Securities Exchange zu einem Kurs von 0,40 $ oder mehr gehandelt werden; und B) 10.000.000 Gegenleistungsaktien sind auszugeben, entweder wenn (i) die erworbenen Vermögenswerte einen kumulierten Umsatz von 3.000.000 $ erzielen oder (ii) die Stammaktien des Unternehmens an der Canadian Securities Exchange zu einem Kurs von 0,60 $ oder mehr gehandelt werden (zusammen die leistungsabhängigen Gegenleistungsaktien).
Alle gemäß dem Kaufvertrag über Vermögenswerte auszugebenden Gegenleistungsaktien unterliegen gemäß dem geltenden Wertpapierrecht einer gesetzlichen Haltefrist von vier Monaten und einem Tag. Darüber hinaus unterliegen die leistungsabhängigen Gegenleistungsaktien einer zusätzlichen freiwilligen Wiederverkaufsbeschränkung von sechs (6) Monaten ab ihrer Ausgabe.
Über Inturai Ventures
Inturai Ventures treibt die Entwicklung intelligenter Umgebungen mit hochmodernen KI-Technologien voran und trägt zur Transformation von Branchen wie dem Gesundheitswesen, dem Militär, Smart Homes und Industrieanwendungen bei.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.inturai.com.
Im Namen des Board of Directors
Ed Clarke, CEO
Inturai Ventures Corp.
E-Mail: investor@inturai.com
Tel: (+1) 604 339-0339
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig durch Wörter wie antizipieren, planen, fortsetzen, erwarten, prognostizieren, beabsichtigen, glauben, geht davon aus, schätzen, können, werden, potenziell, vorgeschlagen, positioniert und andere ähnliche Wörter gekennzeichnet, oder durch Aussagen, dass bestimmte Ereignisse oder Bedingungen eintreten können oder werden. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zählen unter anderem: Aussagen zur Ausgabe von leistungsabhängigen Gegenleistungsaktien sowie zu den damit verbundenen Bedingungen für die Ausgabe dieser leistungsabhängigen Gegenleistungsaktien. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Schätzungen und Annahmen, die zwar als angemessen erachtet werden, jedoch bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren unterliegen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem Risiken, dass die leistungsabhängigen Gegenleistungsaktien möglicherweise nicht wie vorgesehen oder gar nicht ausgegeben werden; allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und gesellschaftliche Unsicherheiten sowie unsichere Kapitalmärkte; und Verzögerungen oder das Ausbleiben von Genehmigungen durch das Board oder die Aufsichtsbehörden. Der Leser wird darauf hingewiesen, dass sich die Annahmen, die bei der Erstellung der zukunftsgerichteten Aussagen zugrunde gelegt wurden, als falsch erweisen können und dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten Ergebnissen abweichen können. Dementsprechend kann keine Zusicherung gegeben werden, dass eines der in den zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten Ereignisse eintritt oder eintreten wird, oder, falls dies der Fall sein sollte, welche Vorteile, einschließlich der Höhe der Erlöse, das Unternehmen daraus ziehen wird. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die vorstehende Liste von Faktoren nicht erschöpfend ist. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und lehnt ausdrücklich jede Absicht oder Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch geltendes Recht vorgeschrieben.
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