ALLGEMEIN

Koffer Chaos: Was Reisende bei Verlust tun sollten

3 Tipps, um eine Entschädigung zu erhalten

Das Chaos an den Flughäfen ist groß, der Ärger bei den Fluggästen ebenfalls. Nach meist verspätetem Abflug stellen sie bei Ankunft am Urlaubsziel häufig fest, dass ihr Koffer nicht da ist. Der Grund auch hier: massiver Personalmangel durch Einsparungen und Krankheitsausfällen bei der Abfertigung. Bei Kofferverlust auf dem Hinflug haben Urlauber je nach Fall Anspruch auf Fluggastentschädigungen und Flugpreisminderungen. Um diese zu erhalten, rät der Reiserechtsexperte bei Schumacher und Partner, Volker Henn-Anschütz, die folgenden Tipps umzusetzen:

1. umgehend am Lost & Found Schalter melden (vor Verlassen des Flughafens)
2. einen PI-Report ausfüllen
3. sämtlich Einkaufsbelege von Ersatzkleidung sammeln

Bei Paulschalreisen ist zusätzlich der Veranstalter zu informieren. In diesem Fall ist er für mögliche Reisepreisminderungen zuständig.
“Es ist wichtig, diese Tipps inklusive möglicher Fristen seitens der Airlines zu beachten. Sonst verpassen Sie die Chance auf Entschädigungszahlungen.” so der Experte.

Bei Interesse an einem Interview mit Herrn Henn-Anschütz oder einem ausführlicheren Artikel, melden Sie gerne bei Vivian Block unter v.block@aopr.de

Schumacher & Partner ist eine national und international operierende Rechtsanwaltskanzlei mit sieben Standorten im gesamten Bundesgebiet und Kooperationspartnern im In- und Ausland. Hauptsitz der Sozietät ist Düsseldorf. Aktuell arbeiten 120 Personen bei Schumacher & Partner. Neben der juristischen Beratung steht immer die wirtschaftlich sinnvolle Lösung im Vordergrund. Schumacher & Partner berät Personen und Unternehmen in allen relevanten Rechtsgebieten deutschlandweit.

Firmenkontakt
Schumacher & Partner Düsseldorf PartG mbB
Martina Otto
Speditionstraße 15
40221 Düsseldorf
+49 (0) 211 863224 0
m.otto@schumacherundpartner.de

Home

Pressekontakt
AO.Profil
Vivian Block
Schloßstraße 86
51429 Bergisch Gladbach
+49 (0) 2204 98799 33
v.block@aopr.de

AO Profil NEU

Achtung

Für den Inhalt des Artikels ist der jeweilige Autor und nicht der Seitenbetreiber verantwortlich.

 

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"