Maklerprovision beim Immobilienverkauf: Wer in Österreich wie viel zahlt

Beim Immobilienkauf gilt das Bestellerprinzip nicht: Makler dürfen von Käufer und Verkäufer je bis zu drei Prozent plus Umsatzsteuer verlangen. Ein Wiener Makler erklärt die Regeln.
Wien, 23. Oktober 2026 – Was kostet ein Immobilienmakler beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses? Die Antwort regelt in Österreich die Immobilienmaklerverordnung: Bei einem Kaufpreis über 48.448,50 Euro darf der Makler höchstens drei Prozent des Kaufpreises zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer verlangen – und zwar von Verkäufer und Käufer jeweils gesondert. Das seit 1. Juli 2023 geltende Bestellerprinzip betrifft nur die Vermittlung von Mietwohnungen.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Euro?
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro beträgt die Höchstprovision 12.000 Euro netto, mit Umsatzsteuer 14.400 Euro je Seite. Bei niedrigeren Kaufpreisen sieht die Verordnung eigene Höchstbeträge vor. Es handelt sich um Obergrenzen, keine Pflichtsätze.
Wann muss die Provision bezahlt werden?
Der Anspruch entsteht nach dem Maklergesetz erst, wenn das vermittelte Geschäft tatsächlich zustande kommt. Scheitert der Verkauf, fällt grundsätzlich keine Provision an. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden, etwa beim Alleinvermittlungsauftrag.
Was muss der Makler vorab offenlegen?
Gegenüber Verbrauchern muss der Makler vor Vertragsabschluss schriftlich über die anfallenden Nebenkosten informieren, darunter Provision, Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und Vertragserrichtung. Zudem muss er offenlegen, wenn er für beide Seiten tätig ist.
“Die Provision ist kein Selbstzweck. Sie muss sich im Verkaufspreis, in der Zeit und in der Sicherheit des Abschlusses wiederfinden”, sagt Mag. Thilo Börner, seit 1999 Immobilienmakler in Wien. “Eigentümer sollten deshalb nicht nur fragen, was ein Makler kostet, sondern was er für diesen Betrag konkret leistet: Bewertung, Unterlagen, Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Begleitung bis zur Schlüsselübergabe.”
Worauf sollten Verkäufer beim Maklervertrag achten?
Wichtig sind eine klare Laufzeit, der vereinbarte Angebotspreis und die Frage, ob ein Alleinvermittlungsauftrag vorliegt. Wer eine Immobilie in Wien verkaufen möchte, sollte außerdem darauf achten, dass der Angebotspreis auf einer nachvollziehbaren Immobilienbewertung beruht.
Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Börner Ihr Hausmakler GmbH
Herr Thilo Börner
Adalbert Stifterstr. 21/2/39
1200 Wien
Österreich
fon ..: +43 664 330 0156
web ..: http://boerner.at
email : t@boerner.at
Die Börner – Ihr Hausmakler GmbH begleitet seit 1999 Eigentümerinnen und Eigentümer beim Verkauf von Wohnungen, Häusern und Zinshäusern in Wien und Umgebung. Inhaber Mag. Thilo Börner und sein Team übernehmen den gesamten Ablauf von der marktgerechten Bewertung über die Vermarktung bis zum Kaufvertrag. Ein Schwerpunkt liegt auf Verkäufen aus Erbschaften und laufenden Verlassenschaftsverfahren. Börner gibt jährlich den Wiener U-Bahn-Immobilienpreisspiegel heraus. Die Provision fällt ausschließlich im Erfolgsfall an.
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