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Nachlass in Frankreich – Wie deutsche Erben steuerliche Nachteile vermeiden können

Erbschaft in Frankreich? Hohe Steuern drohen! RA H. Schwarzkopf aus Hamburg zeigt, wie deutsche Erben mit Planung, Testament und Rechtswahl Doppelbesteuerung vermeiden und den Nachlass sichern.

BildHamburg, 16. September 2025 – Immer mehr Deutsche besitzen Immobilien, Bankguthaben oder Beteiligungen in Frankreich. Ob Ferienhaus an der Côte d’Azur, Apartment in Paris oder Landhaus in der Provence – französische Vermögenswerte sind beliebt. Doch was im Leben Freude bereitet, kann im Erbfall schnell zu juristischen und steuerlichen Stolperfallen führen. Unterschiedliche nationale Vorschriften im französischen und deutschen Erbrecht sowie abweichende Erbschaftssteuern sorgen regelmäßig für komplizierte Nachlassabwicklungen und hohe Steuerbelastungen.

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, erfahrener deutscher Anwalt mit internationaler Expertise und langjähriger Tätigkeit in Frankreich unterstützt deutsche Mandanten dabei, ihren Nachlass rechtzeitig und rechtssicher zu gestalten. Sein Ziel: Doppelte Besteuerung vermeiden, Steuerlast reduzieren und Erbstreitigkeiten verhindern.

Unterschiedliche Rechtsordnungen – ein Risiko für deutsche Erben

Frankreich und Deutschland haben nicht nur unterschiedliche Steuersätze, sondern auch abweichende erbrechtliche Grundprinzipien. Nach der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) gilt grundsätzlich das Recht des Landes, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte – es sei denn, es wurde zu Lebzeiten eine Rechtswahlzugunsten des deutschen Erbrechts getroffen. Wer diese Möglichkeit nicht nutzt, riskiert, dass französisches Erbrecht automatisch zur Anwendung kommt.

Hinzu kommt die französische Erbschaftsteuer, die – abhängig vom Verwandtschaftsgrad – deutlich höher ausfallen kann als in Deutschland. Besonders bei entfernten Verwandten oder nicht verwandten Erben sind Steuersätze von bis zu 60 %keine Seltenheit.

Praxisbeispiele: Wenn fehlende Planung teuer wird

* Beispiel 1 – Ferienhaus in der Provence:
Ein deutscher Eigentümer verstirbt ohne Testament. Sein letzter Wohnsitz war in Hamburg, aber er hinterlässt ein Ferienhaus in Südfrankreich. Ohne Rechtswahl fällt der französische Nachlass automatisch unter französisches Recht. Seine Kinder müssen nicht nur eine komplexe Nachlassabwicklung mit französischen Notaren durchlaufen, sondern auch hohe französische Erbschaftssteuern zahlen.
* Beispiel 2 – Doppelbesteuerung bei Bankvermögen:
Eine deutsche Erblasserin mit Bankkonten in Nizza und München hatte kein Testament erstellt. Frankreich erhebt Erbschaftssteuer auf das französische Konto, Deutschland auf den gesamten Nachlass. Ohne fachkundige Beratung droht doppelte Steuerlast, die nur durch ein deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen teilweise gemindert werden kann.
* Beispiel 3 – Unklare Vermögensstruktur:
Ein Ehepaar besitzt gemeinsam ein Anwesen an der Côte d’Azur. Durch fehlende vertragliche Regelungen entstehen im Erbfall nicht nur Erbschaftssteuern, sondern auch langwierige Streitigkeiten zwischen den Miterben über die Verwaltung und Veräußerung des Objekts.

Strategien zur Vermeidung steuerlicher Nachteile

“Deutsche Erben sollten nicht erst nach dem Todesfall reagieren, sondern frühzeitig ihre Nachlassplanung in Angriff nehmen”, rät Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf. Wichtige Maßnahmen können sein:

* Rechtswahl nach deutschem Recht: Ein Testament, das ausdrücklich deutsches Erbrecht vorsieht, kann die Anwendung französischen Rechts verhindern.
* Optimale Vermögensstruktur: Schenkungen, Gesellschaftsgründungen oder Nießbrauchmodelle können steuerliche Vorteile schaffen.

Zusammenarbeit mit französischen Notaren: Eine grenzüberschreitende Beratung stellt sicher, dass sowohl deutsche als auch französische Vorschriften berücksichtigt werden.

“Eine vorausschauende Planung kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch Streit zwischen den Erben verhindern und den Ablauf erheblich vereinfachen”, so Schwarzkopf.

Internationale Expertise für deutsche Erben

Henning Schwarzkopf ist deutscher Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Hamburg und Büro in Südfrankreich sowie langjähriger internationaler Erfahrung. Seine Kanzlei ist spezialisiert auf grenzüberschreitende Beratung im internationalen Erbrecht, insbesondere bei deutsch-französischen Nachlassfällen.

Durch enge Zusammenarbeit mit französischen Notaren, Steuerberatern und Kooperationspartnern vor Ort entwickelt Schwarzkopf maßgeschneiderte Lösungen, die steuerliche Risiken minimieren und eine reibungslose Nachlassabwicklung ermöglichen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L.
Herr Henning Schwarzkopf
Caprivistrasse 33
22587 Hamburg
Deutschland

fon ..: +49 40 32 43 33
web ..: https://www.schwarzkopf-law.com
email : schwarzkopf@schwarzkopf-law.com

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L., ist seit vielen Jahren in Hamburg und Südfrankreich u.e. im Erbrecht tätig. Er berät Privatpersonen in sämtlichen rechtlichen Belangen rund ihre Nachlassplanung und unterstützt sie bei allen damit verbundenen im juristischen und praktischen Fragestellungen.
Vor Ort greift er auf ein breit aufgestelltes Netzwerk hochqualifizierter Fachleute und Spezialisten aus unterschiedlichen Bereichen zurück. Dank seiner Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg und seiner langjährigen Präsenz in Südfrankreich verfügt er über umfassende grenzüberschreitende Erfahrung und berät seine Mandanten individuell, lösungsorientiert und kompetent.
Seine Kanzlei steht für Transparenz, gründliche rechtliche Analyse, Effizienz und Zuverlässigkeit.

Pressekontakt:

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