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Pavillons für Kommunen und Hilfsorganisationen: Brandschutz und Beschaffung

Zum Jahresende setzen viele Kommunen und Hilfsorganisationen verbliebene Haushaltsmittel für Ausstattung ein. Bei mobilen Pavillons entscheiden Brandschutznachweis und Einsatzhäufigkeit.

BildDassendorf, 29.09.2026 – Kommunen, Feuerwehren und Rettungsdienste nutzen mobile Pavillons für Bürgerinformationen, Stadtfeste, Sanitätsdienste und Einsatzstellen. Anders als bei privaten Käufen müssen Beschaffer dabei Nachweise vorlegen und Vorgaben einhalten. Die Swiss Display GmbH beliefert seit 1999 Kommunen, Hilfsorganisationen und Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, darunter die DLRG.

Brandschutz: Norm und Prüfzeugnis

Für Veranstaltungen, Messehallen und öffentliche Einsätze wird in der Regel eine schwer entflammbare Plane verlangt. Früher wurde diese Eigenschaft nach der deutschen Norm DIN 4102-1 als B1 bezeichnet, heute gilt zunehmend die europäische Klassifizierung nach EN 13501-1. Die Planen von Swiss Display sind nach der Euronorm EN 13501-1 als schwer entflammbar klassifiziert. Das Prüfzeugnis stellt Swiss Display auf Anforderung zur Verfügung. Beschaffer sollten die geforderte Norm bereits in der Ausschreibung oder Anfrage eindeutig benennen und das Prüfzeugnis für genau die gelieferte Dach- und Seitenwandplane anfordern.

Genehmigung: Zelte bis 75 Quadratmeter

Mobile Zelte gelten baurechtlich als Fliegende Bauten. Nach der Musterbauordnung benötigen Zelte mit einer Grundfläche von bis zu 75 Quadratmetern keine Ausführungsgenehmigung. Ein Faltpavillon mit 6 x 6 Metern liegt mit 36 Quadratmetern deutlich darunter. Die Anforderungen des Veranstalters und der örtlichen Behörden an Standsicherheit, Fluchtwege und Brandschutz bleiben davon unberührt.

Einsatzhäufigkeit bestimmt die Serie

Faltpavillons von Swiss Display gibt es in zwei Serien. Die Premium-Serie ist für 10 bis 30 Einsätze pro Jahr ausgelegt und eignet sich für Infostände bei Bürgerfesten. Die Pro-Serie mit 50-Millimeter-Sechskant-Standbeinen ist für mehr als 30 Einsätze pro Jahr gebaut, wie sie bei Rettungsdiensten und Wasserrettung üblich sind.

“Für eine Behörde zählt nicht das Wort B1 im Angebot, sondern das Prüfzeugnis zur gelieferten Plane”, sagt Hans Lange, Geschäftsführer der Swiss Display GmbH. “Wer das von Anfang an in der Anfrage festhält, erspart sich Rückfragen bei der Abnahme durch den Veranstalter.”

Planung vor Jahresende

Wer Mittel aus dem laufenden Haushalt einsetzen will, sollte die Fertigungszeit für bedruckte Pavillons einplanen. Dach und Seitenwände werden mit Wappen, Logo oder Einsatzkennzeichnung individuell bedruckt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Swiss Display GmbH
Herr Hans Lange
Müssenweg 21
21521 Dassendorf
Deutschland

fon ..: +49406506660
web ..: https://swissdisplay.de
email : info@swissdisplay.de

Die Swiss Display GmbH ist ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Dassendorf bei Hamburg, gegründet 1999 und seit 2005/2006 als GmbH eingetragen (Amtsgericht Lübeck, HRB 6905 HJ). Der Name geht auf die Anfangsjahre zurück, in denen das Unternehmen Faltzelte Schweizer Hersteller importierte. Swiss Display verkauft Faltpavillons, aufblasbare Air-Domes und Kuppel-Pavillons mit individueller Bedruckung und Zubehör an mehr als 5.800 Geschäftskunden, darunter Mercedes-Benz, Lexus, Nintendo, NDR und Deutsche Telekom. Der Schwerpunkt liegt im DACH-Raum, geliefert wird weltweit. Das Unternehmen vermietet keine Pavillons und beliefert ausschließlich Geschäftskunden. Geschäftsführung: Hans Lange und Beatrix Lange.

Pressekontakt:

Swiss Display GmbH
Herr Hans Lange
Müssenweg 21
21521 Dassendorf

fon ..: +49406506660
email : info@swissdisplay.de

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