Sonderwirtschaftszone Johor-Singapur (JS-SEZ) eröffnet – RA Henning Schwarzkopf berät Unternehmen

Die neue Sonderwirtschaftszone Johor-Singapur (JS-SEZ) bietet Steuererleichterungen, vereinfachte Zollverfahren u. Zugang zu ASEAN-Märkten. RA Schwarzkopf berät Investoren bei Gründung u. Expansion.
Mit der neuen Sonderwirtschaftszone Johor-Singapur (JS-SEZ) eröffnen Malaysia und Singapur attraktive Chancen für internationale Unternehmen. Die Zone bietet Steuererleichterungen, vereinfachte Zollverfahren und Zugang zu ASEAN-Märkten. Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf berät Investoren bei der Unternehmensgründung und Expansion in der Region.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung am 7. Januar 2025 haben Malaysia und Singapur die Sonderwirtschaftszone Johor-Singapur (JS-SEZ) offiziell ins Leben gerufen. Die neue Zone soll die wirtschaftliche Dynamik in Südostasien stärken und die globale Wettbewerbsfähigkeit beider Länder ausbauen.
Die JS-SEZ orientiert sich an international erfolgreichen Sonderwirtschaftszonen wie Shenzhen in China oder der Greater Bay Area rund um Hongkong. Ziel ist es, durch eine enge grenzüberschreitende Kooperation ein optimales Umfeld für Investitionen und Wachstum zu schaffen.
Umfang und Standorte der JS-SEZ
Die JS-SEZ erstreckt sich über 3.500 Quadratkilometer in Johor und umfasst neun ausgewiesene Vorzeigegebiete:
* Johor Bahru City Centre
* Iskandar Puteri
* Tanjung Pelepas
* Pasir Gudang
* Senai
* Sedenak
* Forest City
* Pengerang Integrated Petroleum Complex (PIPC)
* Desaru
Die Zone bietet direkten Zugang zur Infrastruktur Singapurs bei gleichzeitig niedrigeren Betriebskosten und hoher Flächenverfügbarkeit in Malaysia.
Attraktive Branchen und Wachstumspotenzial
Die JS-SEZ richtet sich an Unternehmen aus folgenden Sektoren:
* Fertigung und Logistik
* Lebensmittelsicherheit und Tourismus
* Digitale und grüne Wirtschaft
* Energie, Finanz- und Unternehmensdienstleistungen
* Bildung und Gesundheitswesen
Bis 2035 sollen 100 Unternehmen angesiedelt und 20.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Steuerliche Vorteile und Investitionsanreize
Malaysia bietet in der JS-SEZ umfangreiche Steuer- und Investitionsvergünstigungen:
* 15 % Einkommensteuer für berechtigte Wissensarbeiter (10 Jahre)
* 5 % Körperschaftssteuer für Hightech-Branchen wie KI, Quantencomputing, Medizintechnik oder Luft- und Raumfahrt (bis zu 15 Jahre)
* 100 % Investitionssteuervergünstigung (ITA) für förderfähige Ausgaben
* 60 % beschleunigte Kapitalabschreibung (ACA)
* 40 % Stempelsteuerbefreiung auf Gewerbeimmobilien
* Abzug von bis zu 1 Mio. RM für die Unterstützung bedeutender Veranstaltungen
Unternehmen profitieren außerdem von vereinfachten Zoll- und Grenzverfahren, einem gemeinsamen Projektbüro in Singapur und dem Invest Malaysia Facilitation Centre – Johor (IMFC-J) als zentraler Anlaufstelle.
Verbesserte Infrastruktur und grenzüberschreitende Mobilität
Zur Förderung der wirtschaftlichen Integration setzen beide Länder auf eine Optimierung des Waren- und Personenverkehrs:
* Schnellere Landfrachtabfertigung und papierlose Prozesse über die ICA-App
* Gegenseitige Anerkennung von AEO-Status zur Beschleunigung von Lieferketten
* Bau des Johor Bahru-Singapore Rapid Transit System (RTS) Link, der ab 2026 bis zu 10.000 Pendler pro Stunde transportieren wird
Parallel dazu werden Programme zur Fachkräfteentwicklung in Zusammenarbeit mit dem Johor Talent Development Council (JTDC) gestartet, um Unternehmen qualifizierte Mitarbeiter bereitzustellen.
Neuer Investitionsmotor für die ASEAN-Region
Singapur und Malaysia sind bereits heute wichtige Handelspartner innerhalb der ASEAN-Staaten:
* 2023 war Malaysia der drittgrößte Handelspartner Singapurs
* Singapur war zweitgrößter Handelspartner Malaysias und größter ausländischer Investor
Die JS-SEZ soll diese Beziehung weiter stärken und als strategischer Investitionshub für internationale Unternehmen dienen, die den wachsenden ASEAN-Markt erschließen möchten.
Über uns
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf begleitet Unternehmen seit vielen Jahren bei der grenzüberschreitenden Unternehmensgründung und Expansion in Südostasien. Ob in Singapur, Malaysia oder anderen ASEAN-Märkten – Er und sein Team unterstützen deutschsprachige Mandanten von der Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer Investitionen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L.
Herr Henning Schwarzkopf
Caprivistrasse 33
22587 Hamburg
Deutschland
fon ..: (040) 32 43 33
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email : schwarzkopf@schwarzkopf-law.com
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L., ist seit vielen Jahren sowohl in Hamburg als auch in Südostasien oals Rechtsanwalt tätig. Er berät Privatpersonen und Unternehmen in sämtlichen rechtlichen Belangen rund um Gesellschaftsgründungen und unterstützt sie bei allen damit verbundenen juristischen und praktischen Fragestellungen.
Vor Ort greift er auf ein breit aufgestelltes Netzwerk hochqualifizierter Fachleute und Spezialisten aus unterschiedlichen Bereichen zurück. Dank seiner Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg und seiner langjährigen Präsenz in Singapur, Mainland China und Hongkong verfügt er über umfassende grenzüberschreitende Erfahrung und berät seine Mandanten individuell, lösungsorientiert und kompetent.
Seine Kanzlei steht für Transparenz, gründliche rechtliche Analyse, Effizienz und Zuverlässigkeit.
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