Beweisverwertungsverbot
-
ALLGEMEIN
Smartphone beschlagnahmt: PIN-Verweigerung ja, Fingerabdruck nein – was im Strafverfahren gilt
Smartphone beschlagnahmt? Die PIN muss niemand herausgeben - die biometrische Sperre per Fingerabdruck dürfen Ermittler laut OLG Bremen aber erzwingen.…
Weiterlesen ...