Übertragung von Unternehmerpflichten: Kostenfreier Mustertext für rechtssichere Delegation

Wuppertal, 22.03.2026 – Dr. Hartmut Frenzel stellt Unternehmen einen seit 30 Jahren bewährten Mustertext zur Übertragung von Unternehmerpflichten kostenfrei zur Verfügung. Der
Der Text hilft Geschäftsführern und Führungskräften, Verantwortung im Arbeitsschutz rechtssicher zu delegieren und Haftungsrisiken zu minimieren.
Pflichtenübertragung: Unverzichtbar für rechtssicheren Arbeitsschutz
Die Übertragung von Unternehmerpflichten ist nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ein zentrales Organisationsinstrument. Sie ermöglicht Arbeitgebern, Aufgaben im Arbeits- und Umweltschutz schriftlich an zuverlässige und fachkundige Personen zu delegieren. In größeren Organisationen ist eine wirksame Pflichtenübertragung unverzichtbar. Eine unzureichend formulierte Delegation birgt erhebliche Haftungsrisiken für den Arbeitgeber und die beauftragte Führungskraft.
Mustertext deckt alle relevanten Bereiche ab
Der seit 1996 entwickelte Mustertext wurde kontinuierlich mit Behördenvertretern, Anwälten, Betriebsräten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten weiterentwickelt. Er berücksichtigt die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, der DGUV Vorschrift 1 sowie Aspekte des Umweltschutzes und der Betriebssicherheit.
Die fünf Kernelemente: Konkrete Aufgabenbeschreibung mit klarer Zuordnung von Verantwortungsbereichen, eindeutige Befugnisse (Weisungsrechte, Budgetverantwortung, Handlungsbefugnisse), Ressourcenbereitstellung (zeitliche, finanzielle und personelle Mittel), Haftungsminimierung durch Freistellungsklausel sowie Kontroll- und Fortbildungspflichten.
Diese Aufgaben können übertragen werden
Nach § 13 ArbSchG können sämtliche Pflichten aus Abschnitt 2 des Arbeitsschutzgesetzes übertragen werden: Gefährdungsbeurteilungen erstellen, dokumentieren und aktualisieren, Betriebsanweisungen für Maschinen, Gefahrstoffe und Anlagen erstellen, Arbeitsmittel bereitstellen (persönliche Schutzausrüstung, Erste-Hilfe-Material), Prüfpflichten für prüfpflichtige Anlagen sicherstellen, Beauftragte Personen bestellen (Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Brandschutzhelfer) sowie Fremdfirmen einweisen und gegenseitige Gefährdungen dokumentieren.
Drei Pflichten bleiben bei der Führungskraft
Auch nach wirksamer Delegation verbleiben drei nicht übertragbare Kernpflichten: Die Auswahlpflicht (die beauftragte Person muss nachweislich zuverlässig und fachkundig sein), die Organisationspflicht (notwendige Ressourcen und Befugnisse müssen bereitgestellt werden) und die Kontrollpflicht (regelmäßige, stichprobenartige, systematische und dokumentierte Kontrolle).
So prüfen Aufsichtsbehörden die Pflichtenübertragung
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) bewertet die Pflichtenübertragung nach einem Ampelsystem. GRÜN bedeutet: Verantwortungsbereiche konkret festgelegt, Arbeitgeberpflichten schriftlich übertragen, ausreichende Ressourcen bereitgestellt. GELB: Verantwortungsbereiche nur teilweise festgelegt, Übertragung nicht oder nur teilweise schriftlich. ROT: Keine erkennbare Festlegung von Verantwortungs- und Aufgabenbereichen.
Drei Kontrollfragen für die Praxis
Dr. Frenzel empfiehlt, alle 6 bis 12 Monate drei Kontrollfragen an beauftragte Personen zu richten und die Antworten schriftlich zu dokumentieren: Ressourcen-Prüfung (Verfügen Sie über ausreichende Mittel zur Erfüllung der Pflichten?), Hindernis-Prüfung (Bestehen ungelöste Probleme oder Mängel in Ihrem Verantwortungsbereich?) und Aktualitätsprüfung (Ist Ihr Fachwissen aktuell, oder benötigen Sie Fortbildungen?).
“Diese drei Fragen schützen sowohl das Unternehmen als auch die beauftragte Person. Sie dokumentieren die Wahrnehmung der Überwachungspflicht und schaffen Rechtssicherheit”, erläutert Dr. Hartmut Frenzel.
SIFA darf keine Unternehmerpflichten übernehmen
Einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) dürfen keine Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz übertragen werden. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sieht eine klare Funktionstrennung vor. Die SIFA muss fachlich weisungsfrei bleiben und hat eine reine Beratungsfunktion.
Umfassende FAQ beantwortet über 16 Fragen
Die FAQ-Sammlung auf der Website https://www.dr-frenzel.com/uebertragung-von-unternehmerpflichten/faq—pflichtenuebertragung/ beantwortet unter anderem: Wer ist verantwortlich für die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes? Welche Pflichten dürfen übertragen werden? Nach welchem Schema prüfen die Aufsichtsbehörden? Wie wählt man geeignete Verantwortliche aus? Warum ist eine Betriebshaftpflichtversicherung wichtig?
Kostenfreier Sonderdruck verfügbar
Unternehmen können einen Sonderdruck zum Thema “Übertragung von Unternehmerpflichten”, verfasst von Dr. Hartmut Frenzel gemeinsam mit Prof. Dr. Alenfelder, kostenfrei anfordern. Anforderung: https://www.dr-frenzel.com/uebertragung-von-unternehmerpflichten/
Über Dr. Hartmut Frenzel
Dr. Hartmut Frenzel ist seit über 30 Jahren in den Bereichen Arbeitsschutz, Umweltschutz und betriebliche Compliance tätig. Er unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Delegation von Verantwortung und der Implementierung wirksamer Compliance-Strukturen. Seine Mustertexte und Leitfäden werden in der juristischen Fachdatenbank beck-online zitiert.
Weitere Informationen zum Mustertext finden Sie unter https://www.dr-frenzel.com/uebertragung-von-unternehmerpflichten/
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Dr. Hartmut Frenzel
Herr Hartmut Frenzel
Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertal
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email : frenzel@dr-frenzel.com
Dr. Hartmut Frenzel ist Organisationsberater mit Schwerpunkt Arbeitsschutzrecht und prozessorientierte Managementsysteme. Er unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung rechtssicherer, effizienter Lösungen im Arbeitsschutz – von der Pflichtenübertragung bis zur praktischen Umsetzung im Betriebsalltag.
Pressekontakt:
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