UK Supreme Court bestätigt Einfrieren der Superyacht “Phi”

Exekutivbefugnisse im Fokus: UK Supreme Court bestätigt Einfrieren der Superyacht “Phi” – weitreichende Risiken für Yacht-Eigner
Frankfurt am Main, 1. August 2025
In der Entscheidung Dalston Projects Ltd & Ors v Secretary of State for Transport [2025] UKSC 30 hat der UK Supreme Court am 29. Juli 2025 die Festsetzung der 59 m-Superyacht Phi bestätigt, obwohl deren juristische und wirtschaftliche Eigentümerin nicht auf einer Sanktionsliste aufgeführt ist. Das Urteil stellt einen Präzedenzfall dar und erweitert die Exekutivbefugnisse gemäß den Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019 (SI 2019/855) erheblich.
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Kernbotschaften
-Rechtmäßigkeit bestätigt: Das höchste britische Gericht billigt das Asset-Freeze rein aufgrund einer “wirtschaftlich plausiblen Verbindung” zu Russland (§§ 57C-D SI 2019/855).
-Vier-Stufen-Proportionalitätstest: Erstmals wurde der in Bank Mellat (No 2) entwickelte Test (legitimer Zweck, sachlicher Zusammenhang, Erforderlichkeit, Angemessenheit) auf maritime Sanktionen angewandt.
-Erweiterte Executive Powers: Ministerien können künftig Luxusgüter auch ohne Listung des Eigentümers einfrieren.
-Hohe Risiken für Eigner: Unvorhersehbare Beschlagnahme, enorme Folgekosten, Reputations- und Geschäftsschäden sowie aufwendige Lizenzverfahren.
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Hintergrund und Bedeutung
Am 28. März 2022 ordnete der Secretary of State for Transport unter Berufung auf §§ 57C-D SI 2019/855 die Festsetzung der Phi am South Dock in London an. Die Eignerin Dalston Projects Ltd (St. Kitts & Nevis) und der wirtschaftliche Eigentümer Sergei G. Naumenko gingen in High Court und Court of Appeal erfolglos vor. Mit der nun rechtskräftigen UKSC-Entscheidung ist klar: Selbst unbescholtene Yacht-Eigner können in den Orkan geopolitischer Sanktionen geraten.
“Die Phi-Entscheidung markiert einen Wendepunkt: Indirekte Verbindungen genügen, um selbst unbeteiligte Eigner zu treffen. Yachtbesitzer müssen ihre Anlagen deshalb schon heute mit rigoroser Compliance, belastbaren Rechtsvehikeln und präventiven Notfallplänen schützen”,
so Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann, spezialisiert auf Yacht-Recht.
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Zentrale Risiken für Superyacht-Eigner
-Unvorhersehbare Beschlagnahme: Kein Vorabhinweis, selbst bei Routine-Liegezeiten in EU/UK-Gewässern.
-Reputations- und Geschäftsrisiken: Charter- und Finanzierungsabbrüche; Versicherungsdeckungen werden ausgesetzt oder teurer.
-Durchgriff auf komplexe Strukturen: “Look-through”-Prüfung durch Behörden erfasst Trusts, SPVs und Stiftungen.
-Monatelange Lizenzverfahren: Anträge nach Reg 64 SI 2019/855 und § 15 SAMLA ziehen Kosten und Unsicherheiten in die Länge.
-Begrenzter gerichtlicher Spielraum: Hohe Deferenz nationaler Gerichte in Foreign-Policy-Fragen; langsame und unsichere EGMR-Verfahren.
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Empfehlungen für präventive Maßnahmen
1.Sanktions-Due-Diligence vor Erwerb: Vollständige Offenlegung aller wirtschaftlichen Beteiligten und Finanzierungsquellen.
2.Fortlaufendes Compliance-Monitoring: Regelmäßige Aktualisierung von KYC-Daten, Charterverträgen und Eigentümerstrukturen.
3.Substanzstarke Rechtsvehikel: Errichtung authentischer Trusts/Stiftungen mit realen Governance-Elementen in risikoarmen EEA-Jurisdiktionen.
4.Geofencing & Notfallhäfen: Vertragliche Verbote für UK-Anläufe ohne Lizenz; alternative Wartungs- und Liegeplätze vorplanen.
5.Finanzielle Absicherung: Captive-Versicherungen in neutralen Staaten; Treuhandfonds für Crew- und Betriebskosten.
Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann ist Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht in Frankfurt am Main und berät seit über 30 Jahren Unternehmen an der Schnittstelle von Wirtschaft, Recht & Steuern. Seine Schwerpunkte sind das internationalen Wirtschaftsrecht und Yachtrecht sowie der strategischen Geschäftsentwicklung von Unternehmen.
Superyachtforum: www.superyachtforum.eu
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