Vom Sparschwein bis zum ETF: Geldanlagen für Kids

ARAG Experten mit Tipps, wie man klug fürs Kind vorsorgen kann
Ob Eltern, Großeltern oder Paten – viele Menschen möchten frühzeitig etwas für Kinder beiseite legen, damit später genug Startkapital für Ausbildung, Führerschein oder die erste Wohnung da ist. Doch zwischen Niedrigzinsen, riskanten Investments und rechtlichen Stolperfallen ist der richtige Weg nicht immer klar. ARAG Experten erklären, wie man das Geld für Kinder sinnvoll anlegen kann und welche Anlageformen sich lohnen.
Früh anfangen zahlt sich aus
Zeit ist beim Sparen der wichtigste Faktor. Wer schon früh mit kleinen Beträgen beginnt, profitiert vom sogenannten Zinseszinseffekt: Erträge werden wieder angelegt und vermehren sich in der Regel über die Jahre fast von selbst. Klassische Sparbücher oder Tagesgeldkonten hingegen bringen zwar Sicherheit, aber kaum Rendite.
Sparbuch war gestern
Viele Eltern richten noch immer ein Sparbuch auf den Namen des Kindes ein. Das ist zwar unkompliziert und vielleicht eine gute Einführung, um mit Geld umzugehen, aber wenig rentabel. Deutlich besser sind laut ARAG Experten Anlageformen, die Chancen auf höhere Erträge bieten, wie beispielsweise ETF-Sparpläne (Exchange Traded Funds). Sie investieren breit gestreut in Aktienindizes, wie etwa den MSCI World oder den FTSE Developed, und gelten als vergleichsweise risikoarm, wenn die Laufzeit lang ist. Wer hier regelmäßig investiert, gleicht Kursschwankungen über die Jahre aus.
Auch Fondssparpläne oder nachhaltige Investments können interessant sein, wenn man Wert auf ökologische und soziale Kriterien legt. Wer dagegen lieber auf Sicherheit setzt, kann einen Teil des Geldes auf ein Tagesgeldkonto legen. Damit lassen sich kurzfristige Wünsche oder unvorhergesehene Ausgaben realisieren.
Eine weitere Möglichkeit sind Genossenschaftsanteile. Wer Anteile an einer Wohnungs-, Energie- oder Kreditgenossenschaft erwirbt, wird Miteigentümer und profitiert meist von stabilen Dividenden. Die Erträge sind nach Auskunft der ARAG Experten zwar moderat, dafür ist das Risiko geringer als bei Aktienanlagen. Zudem hat der Nachwuchs im Fall einer Wohnungsbeteiligung später eine ausreichende Wartezeit, um Anrecht auf eine Genossenschaftswohnung zu haben.
Worauf Eltern achten sollten
Ein Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes ist eine einfache Möglichkeit, langfristig zu investieren. Die ARAG Experten raten, hier auf geringe oder keine Depotführungsgebühren, günstige Sparplankosten und flexible Mindestbeträge zu achten. Manche Banken bieten Kinderdepots nur an, wenn die Eltern bereits Kunde sind.
Zudem lohnt sich der Vergleich mehrerer Anbieter. Gute Depots lassen sich vollständig online führen, ermöglichen kostenfreie ETF-Sparpläne und erlauben später einen einfachen Depotwechsel, falls Konditionen oder Service nicht mehr passen.
Wem gehört das Geld eigentlich?
Wird das Konto oder Depot auf den Namen des Kindes geführt, gehört das Geld rechtlich gesehen dem Nachwuchs. Eltern dürfen zwar bis zur Volljährigkeit verwalten, aber nicht einfach über das Geld verfügen, etwa für eigene Zwecke oder Urlaube. Im Gegenteil: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Eltern verpflichtet sind, das Geld des Kindes im Sinne einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen (Paragraf 1642 Bürgerliches Gesetzbuch). Alternativ können Eltern das Geld auf ihren eigenen Namen anlegen, aber zweckgebunden für das Kind führen. In diesem Fall empfehlen die ARAG Experten, dies schriftlich festzuhalten.
Getrennt lebende Eltern
Leben Eltern getrennt, behalten sie in der Regel das gemeinsame Sorgerecht und damit auch gemeinsam das Vermögenssorgerecht für ihr Kind. Beide Elternteile müssen also zustimmen, wenn für das Kind ein Konto oder Depot eröffnet oder geändert werden soll. Eine einseitige Entscheidung ist laut ARAG Experten rechtlich nur zulässig, wenn ein alleiniges Sorgerecht besteht. In der Praxis verlangen Banken und Finanzdienstleister deshalb meist die Unterschriften beider Elternteile, wenn ein Kinderdepot eingerichtet wird. Auch bei späteren Änderungen, beispielsweise beim Depotübertrag oder der Auszahlung nach Volljährigkeit, kann die Zustimmung beider Elternteile erforderlich sein. Um Streit zu vermeiden, raten die ARAG Experten getrennt lebenden Eltern, frühzeitig zu klären, wie sie Geldgeschenke, Sparpläne oder größere Einzahlungen für das Kind handhaben möchten.
Steuern, Freibeträge & Co.
Auch bei Kinderdepots weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Kapitalerträge grundsätzlich der Abgeltungssteuer unterliegen. Doch Kinder haben, ebenso wie Erwachsene, einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Für diesen Betrag kann ein Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt werden. Liegen die Erträge darüber, greift die Steuerpflicht. Allerdings können Eltern beim Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen, wenn das Kind insgesamt unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt. Die Bank darf dann keine Steuern einbehalten, auch wenn die Kapitalerträge höher sind.
BAföG, Kindergeld und andere Förderungen
Vermögen auf dem Namen des Kindes kann sich später auf staatliche Leistungen auswirken, wie z. B. auf BAföG oder andere Förderungen. Wird ein bestimmter Freibetrag überschritten, kann das den Anspruch mindern oder ganz entfallen lassen. Wer also langfristig größere Summen ansparen möchte, sollte sich laut ARAG Experten frühzeitig informieren, wie sich das Vermögen später auf mögliche Förderungen auswirken kann.
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht
Auch Großeltern und Paten möchten oft etwas schenken. Doch wer direkt größere Summen überweist oder ein Konto eröffnet, sollte vorher prüfen, ob Schenkungssteuer anfallen kann. Bei Enkelkindern liegt der Freibetrag derzeit bei 200.000 Euro. Trotzdem sollte die Geldanlage gut abgestimmt werden, damit es später keine Überraschungen gibt. Denn wenn mehrere Konten für dasselbe Kind geführt werden, verliert man schnell den Überblick über die gesamte Anlagesumme.
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