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Weihnachtsgeschenke: Gut gemeint war auch daneben!

ARAG Experten über heikle Weihnachtsgeschenke

Technik, Tiere, Tüttelkram – auch zum vergangenen Fest lagen wieder zahlreiche Geschenke unter dem Tannenbaum, die häufig den Wunsch des Beschenkten verfehlten, wenig lustig waren und im schlimmsten Fall sogar gefährlich. Die ARAG Experten haben sich einmal umgeschaut und Präsente entdeckt, bei denen Vorsicht geboten ist.

Sind smarte Geschenke gefährlich?
Kindersmartwatches, Saugroboter, Sprachassistenten – immer mehr smarte Produkte bestimmen unseren Alltag. Dabei empfangen die Geräte Befehle per App oder tauschen über das Internet Daten mit anderen Geräten aus. Dazu sind die smarten Alltagshelfer in der Regel mit Mikrofonen oder Kameras ausgestattet. Und genau hier lauert die Gefahr: So können unbemerkt Ton- oder Bildaufnahmen umstehender Personen gemacht werden, die kabellos an andere Geräte wie z. B. ein Smartphone übertragen werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass solche Geräte in Deutschland verboten sein können, weil sie sich zum Spionieren eignen und die Privatsphäre gefährden.

Ein Produkt ist auch verboten, wenn das Mikrofon oder die Kamera in Alltagsgegenstände oder Attrappen eingebaut sind, wie z. B. in Uhren, Leckerli-Automaten für Haustiere oder Spielzeugpuppen. Hier (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Unternehmenspflichten/Datenschutz/MissbrauchSendeanlagen/HinweiseProduktkategorien/hinweiseproduktkategorien-node.html) findet man weitere Produktbeispiele, die versteckte sendefähige Kameras und Mikrofone besitzen können. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es nicht nur verboten und strafbar ist, solche Geräte herzustellen und zu vertreiben. Bereits der bloße Besitz kann verboten sein (Paragraf 8 Absatz 1 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)).

Wer ein vernetztes Produkt erwirbt, sollte sich daher bereits beim Kauf über die genaue Funktionsweise informieren und Produktbeschreibung sowie Datenschutzbestimmungen dazugehöriger Apps prüfen. Wer sich unsicher ist, ob ein Produkt erlaubt ist, dem raten die ARAG Experten, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden. Entweder per Mail oder telefonisch unter 02 28 – 14 15 16.

Warum sind vor allem Kinder gefährdet?
Obwohl wissenschaftlich längst belegt ist, wie schädlich Smartphones in vielerlei Hinsicht für Kinder sein können, wird auch beim Nachwuchs technisch aufgerüstet: Dabei sind vor allem Kindersmartwatches angesagt. Mit diesen intelligenten Uhren können ihre Träger unter anderem mailen, telefonieren, die eigene Fitness überwachen, bargeldlos bezahlen und nebenbei natürlich auch die Uhrzeit ablesen. Doch die ARAG Experten warnen vor weiteren Funktionen: Die Minicomputer fürs Handgelenk – auch Wearables (englisch für “tragbar”) genannt – sind mit Sensoren und Kameras ausgestattet, die die Privatsphäre ihrer Nutzer beeinträchtigen können, indem persönliche Daten unsicher gespeichert oder von Dritten abgefangen werden. Zudem können unsichere WLAN-Verbindungen Hacker zu unbefugtem Zugriff einladen.

Darüber hinaus verfügen Smartwatches über eine GPS-Funktion. Während es für viele Eltern auf den ersten Blick ein Vorteil sein kann, jederzeit den genauen Standort ihres Kindes zu verfolgen, besteht auch hier ein hohes Risiko von Missbrauch und Datenschutzverletzungen. Und die ARAG Experten warnen vor einer weiteren Gefahr: Sind die Kommunikationsfunktionen der smarten Uhr nicht angemessen gesichert, können auch Unbefugte mit dem Kind in Kontakt treten. Stichwort “angemessen”: Hat der Mini-Computer Zugang zum Internet, besteht zudem die Gefahr, dass Kinder auf nicht altersgerechte Webseiten stoßen oder unangemessene Apps installieren. Daher sollten Eltern das Gerät sorgfältig aussuchen und sicherstellen, dass die Datenschutzeinstellungen stimmen, vorhandene Kindersicherungen aktiviert sind und – allen Maßnahmen voran – die Kinder über einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Smartwatch aufgeklärt wurden. Dabei kann es hilfreich sein, die Uhr gemeinsam mit dem Kind einzurichten.

Sind Smartwatches überhaupt erlaubt?
Besondere Vorsicht ist laut ARAG Experten geboten, wenn die Smartwatches über eine integrierte Kamera verfügen, die nicht nur zur Bildtelefonie genutzt wird. Entscheidend dabei ist, ob eine Aufnahme unbemerkt möglich ist und weitergeleitet werden kann. Gleiches gilt für die Telefonie: Können unbemerkt Audiodateien aufgenommen und an ein Empfangsgerät weitergesendet werden, liegt ein Verstoß gegen das TTDGS vor.

Grundsätzlich sind auch Kindersmartwatches mit integriertem Handy nicht verboten. Doch sobald die Uhr über die Möglichkeit verfügt, die Umgebung abzuhören, ist das Wearable laut ARAG Experten tabu. Oft werden diese Funktionen als “Babyphone-Funktion” oder “Voice-Monitoring” bezeichnet. In dem Fall kann die entsprechende App per zuvor eingegebener Telefonnummer oder per SMS-Befehl aktiviert werden und nimmt dann alle Stimmen und Geräusche im Umfeld der Uhr unbemerkt auf.

Computerspiele unterm Baum – top oder Flop?
Ob Among Us, Fortnite oder Roblox – digitale Spiele sind nicht nur bei Kindern heiß begehrt und daher ein beliebtes Weihnachtsgeschenk, mit dem man nichts falsch machen kann. Aber nur fast. Denn auch hier warnen die ARAG Experten vor diversen Risiken.
Ein unkontrolliertes Spieleverhalten, Vernachlässigen von Schule, Freunden und Hobbys oder Realitätsverlust – dauert das auffällige Verhalten länger als zwölf Monate, sprechen Fachleute von einer Computerspielstörung (Gaming Disorder). Wer sich unsicher ist und testen möchte, ob er zu viel im Netz unterwegs ist, kann einen Selbsttest (https://www.ins-netz-gehen.de/test-handysucht-computersucht/) zur Videospielsucht und exzessiven Internetnutzung machen, den die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über ihr Infoportal “Ins-Netz-gehen” online anbietet.
Zudem können sogenannte In-Game-Käufe dazu führen, dass die jungen Gamer ihr Taschengeld bei eigentlich kostenlosen Spielen verprassen, um Extras zu kaufen und damit ihre Chancen im Spiel zu verbessern.

Um Kinder und Jugendliche besser zu schützen, müssen Eltern nach Ansicht der ARAG Experten digital fitter werden, um Spiele besser einschätzen zu können. Eine Alterskennzeichnung (https://usk.de/) kann einen ersten Hinweis geben, ob das jeweilige Spiel überhaupt für die Altersklasse freigegeben ist. Auch pädagogische Portale wie z. B. der Spieleratgeber NRW (https://spieleratgeber-nrw.de/) können bei der Auswahl geeigneter Games helfen. Des Weiteren sollten Eltern verbindliche Regeln und feste Spielzeiten mit ihren Kindern verabreden – dafür ist der Jahresbeginn ein guter Zeitpunkt. Hier helfen unter Umständen Erfahrungen anderer Eltern.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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