Wenn der Glaube vor Gericht steht: Ein Haftfall stellt Südkoreas Menschenrechtsversprechen auf die Probe

Das Bild ist für sich genommen eindringlich: ein 95-jähriger Religionsführer in Untersuchungshaft und ein Saal voller europäischer Wissenschaftler und Juristen, die argumentieren, sein Fall sage etwas Größeres über das Land aus, das ihn festhält.
So war die Szene diese Woche im Seoul Foreign Correspondents’ Club, wo fünf Organisationen — HRWF, CAP Liberte de Conscience, FOREF, CESNUR und Bitter Winter — sich zusammenfanden, um eine einzige Frage zu stellen: nicht, ob Lee Man-hee schuldig ist, sondern ob die Art und Weise, wie Südkorea ihn strafrechtlich verfolgt, mit dem Menschenrechtsrahmen übereinstimmt, dem sich das Land verpflichtet hat.
Die Unterscheidung ist bedeutsam, und die Organisatoren zogen sie sorgfältig. Hans Noot von HRWF sagte, bei der Konferenz gehe es “nicht darum, eine bestimmte Theologie oder Bewegung zu verteidigen”. Stattdessen bauten die Redner ihre Argumentation auf dem Verfahren auf — Verhältnismäßigkeit, Unschuldsvermutung, humanitäre Behandlung älterer Menschen — und nicht auf der Glaubenslehre.
Diese Rahmung ist strategisch. Debatten über neue religiöse Bewegungen laufen oft auf die Frage hinaus, ob eine Gruppe eine “Kirche” oder eine “Sekte” ist — eine Rahmung, die Langhans von FOREF Germany ausdrücklich als Risiko für eine neutrale Beweisermittlung bezeichnete. Indem sie ihren Appell im Völkerrecht verankerten — dem Zivilpakt, dem Übereinkommen gegen Folter, den Mandela-Regeln zur Behandlung von Gefangenen — versuchten die Gruppen, das Gespräch von der Theologie hin zu Rechtsstandards zu verlagern, die unabhängig vom Glauben gelten.
Die Verfechter ordneten den Fall Lee zudem in eine breitere Liste von Beschwerden ein, die sie wie folgt darlegten:
• Die anhaltende Überwachung der Segero-Kirche in Busan, selbst nach der Freilassung von Pastor Son Hyun-bo aus der Haft.
• Die Behandlung von Kriegsdienstverweigerern der Zeugen Jehovas, deren Ersatzdienst 36 Monate in Justizvollzugsanstalten erfordert — doppelt so lang wie der reguläre Militärdienst.
• Der öffentliche Widerstand gegen ein Moschee-Projekt in Daegu.
• Streitigkeiten über religiöse Rücksichtnahme im Bildungsbereich.
Ob diese Stränge, wie die Organisatoren argumentieren, ein einziges “Muster” bilden oder eine Reihe voneinander getrennter rechtlicher und gesellschaftlicher Streitfälle darstellen, ist genau die Frage, deren Abwägung dem Leser überlassen bleibt.
Es gibt zudem eine internationale Dimension, die den Rednern wichtig war. Nemes von CESNUR argumentierte, Shincheonji sei eine globale Bewegung, und Ereignisse in Seoul strahlten auf Gemeindemitglieder in Europa, Argentinien und Australien aus. Introvigne griff auf vergleichende Präzedenzfälle zurück — Kardinal Zen, Thich Quang Do — um zu verdeutlichen, dass Demokratien in anderen Fällen für ältere Religionsvertreter Hausarrest statt Haft gewählt haben.
Was das Pressematerial nicht enthält, ist die andere Seite: die Begründung der Staatsanwaltschaft, die konkreten Anklagepunkte oder die Darstellung der Regierung, warum die Haft für notwendig erachtet wurde. Dieses Fehlen ist kein Mangel der Advocacy-Arbeit der Organisatoren — es liegt in deren Natur. Doch es ist die Lücke, die jede Redaktion schließen müsste, bevor die Öffentlichkeit den Fall beurteilen kann und nicht nur die Kampagne darum herum.
Vorerst hat das Bündnis erreicht, wofür es gekommen ist: einen unterzeichneten Gelehrtenbrief, ein internationales Pressepublikum und einen Fall, der ein vertrautes Spannungsverhältnis vor Augen führt — zwischen der Pflicht eines Staates, seine Gesetze durchzusetzen, und seiner Verpflichtung, sie ohne Rücksicht auf den Glauben der Angeklagten anzuwenden.
Die Shincheonji-Gemeinde Frankfurt ist eine christliche Glaubensgemeinschaft im Rhein-Main-Gebiet und Teil der international tätigen Shincheonji-Kirche Jesu. Im Mittelpunkt ihres Gemeindelebens stehen das systematische Bibelstudium und offene Unterrichtsangebote. Die Gemeinde arbeitet mehrsprachig und wird überwiegend ehrenamtlich getragen.
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