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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und (Corona-)Themen auf einen Blick

+++ Keine Leistung wegen “Nachtrunk” +++
Kommt es zu einem Unfall, ist eine Kfz-Versicherung darauf angewiesen, von ihrem Versicherungsnehmer umfassend über den Hergang informiert zu werden. Verstößt der Versicherungsnehmer gegen diese Obliegenheit, kann dies im Einzelfall dazu führen, dass die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit ist. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Braunschweig zu Lasten eines Versicherungsnehmers entschieden, der sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt und anschließend behauptet hatte, die von der Polizei später festgestellte hohe Blutalkoholkonzentration beruhe auf einem “Nachtrunk”.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des OLG Braunschweig (https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/nachtrunk-befreit-versicherung-von-leistungspflicht-210944.html).

+++ Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit +++
Lässt sich ein gesunder Auszubildender krankschreiben, um eine Prüfung zu schwänzen, begeht er dadurch eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber kann nach laut ARAG Experten gerechtfertigt sein (Arbeitsgericht Siegburg, Az.: 5 Ca 1849/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des ArbG Siegburg (https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/19_04_2022_1/index.php).

+++ Fristlose Kündigung wegen gefälschtem Impfausweis +++
Legt eine Arbeitnehmerin ihrer Arbeitgeberin zwecks weiterer Wahrnehmung von Kundenterminen einen gefälschten Impfausweis vor, schädigt dies das Vertrauensverhältnis zwischen den Arbeitsvertragsparteien so nachhaltig, dass selbst eine befristete Weiterbeschäftigung unzumutbar ist. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln, welches die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin für wirksam befunden hatte (Az.: 18 Ca 6830/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des ArbG Köln (https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/21_04_2022_/index.php).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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