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EU-weite Fahrverbote ab 2029: Was sich für Deutsche mit Führerscheinentzug wirklich ändert

Richtlinie (EU) 2025/2206 beendet den Führerschein-Tourismus, nicht den legal erworbenen EU-Führerschein – Kanzlei Consilium ordnet ein

Berlin, 10. September 2026

Wer im Urlaub in Österreich mit Alkohol am Steuer erwischt wird, konnte sich bisher darauf verlassen, dass das Fahrverbot an der Grenze endet. Damit ist bald Schluss. Seit dem 25. November 2025 ist die Richtlinie (EU) 2025/2206 in Kraft, und sie ändert ein Grundprinzip: Schwere Fahrverbote werden künftig an das Land gemeldet, das den Führerschein ausgestellt hat, und dieses Land muss sie selbst umsetzen. Betroffen sind Alkohol und Drogen am Steuer, deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen und Unfälle mit Toten oder Schwerverletzten. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 26. November 2028 Zeit, ihre Gesetze anzupassen. Angewendet werden die neuen Regeln ab dem 26. November 2029.

Seit die Richtlinie durch die Medien geht, bekommen wir bei Kanzlei Consilium fast täglich dieselbe Frage gestellt: Ist der EU-Führerschein damit tot?

Die Antwort ist nein, und das lässt sich klar begründen. Die Richtlinie regelt, was mit Fahrverboten passiert, wenn jemand im Ausland auffällig wird. Sie regelt nicht, in welchem Land jemand seinen Führerschein machen darf. Dafür gibt es weiterhin das Wohnsitzprinzip. Wer seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich nach Irland oder Rumänien verlegt, dort mindestens 185 Tage im Jahr lebt und die Prüfung ganz normal ablegt, bekommt eine Fahrerlaubnis, die Deutschland anerkennen muss. Die einzige Bedingung, die schon heute gilt: Es darf keine Sperrfrist mehr laufen.

Was die Richtlinie dagegen tatsächlich trifft, sind die Anbieter, die Führerscheine ohne echten Wohnsitz vermitteln. Schon jetzt gleichen die Behörden ihre Daten über das EU-Register EUCARIS ab. Wenn ab 2030 der digitale Führerschein nach der Richtlinie (EU) 2025/2205 kommt und die Länder sich gegenseitig über Fahrverbote informieren, wird dieser Abgleich zur Routine. Ein Führerschein, hinter dem kein echter Wohnsitz steht, ist dann nicht mehr wert als das Plastik, auf das er gedruckt ist. Wer sich darauf verlassen hat, sollte sich jetzt Gedanken machen.

Für alle, die bereits einen EU-Führerschein haben, gilt: Er ist ein vollwertiger Führerschein mit allen Rechten, aber eben auch mit allen Pflichten. Wer damit in einem anderen EU-Land ein schweres Delikt begeht, muss ab Ende 2029 damit rechnen, dass Irland oder Rumänien davon erfahren und den Führerschein entziehen oder aussetzen. Und wer im Ausland einen solchen Bescheid bekommt, kann sich nur dort dagegen wehren, nicht später zu Hause. Die Fristen im Ausland sollte man deshalb ernst nehmen. Kurze Fahrverbote unter drei Monaten bleiben vom Meldeverfahren ausgenommen.

Wir haben die Richtlinie in einem ausführlichen Beitrag eingeordnet, mit Zeitplan, den betroffenen Delikten, den Ausnahmen und drei Praxisbeispielen. Sie finden ihn unter https://kanzlei-consilium.eu

Über Kanzlei Consilium

Kanzlei Consilium ist eine Dienstleistungskanzlei mit Sitz in Dublin und Ansprechpartnern in Deutschland. Wir begleiten Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz organisatorisch beim Führerscheinerwerb in Irland, Rumänien und Zypern, bei Privatinsolvenzverfahren in Irland und bei Firmengründungen im Ausland. Rechtsberatung übernimmt ein kooperierender Rechtsanwalt. Bekannt aus ProSieben und Focus Money.

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Alexander Maria
Oskar von Miller Ring 20
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