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kununu-Score neu gewichtet: Aktuelle Bewertungen zählen seit September mehr – Beanstandung reicht nicht

Seit 1. September gewichtet kununu aktuelle Bewertungen stärker. Gerade frische, emotionale Einträge gehen nach einer Löschung oft wieder online – Schutz bietet erst ein Unterlassungstitel.

BildZum 1. September 2026 hat die Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu die Berechnung ihres Scores geändert: Neuere Bewertungen zählen seither stärker, Einträge, die älter als vier Jahre sind, nur noch zu fünf Prozent. Für viele Unternehmen verschiebt das die Kräfteverhältnisse – aktuelle Bewertungen geben den Ton an. Die auf Bewertungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaft SterneAdvo (Düsseldorf) ordnet ein, was das für die Rechtsdurchsetzung bedeutet.

Was sich geändert hat. Bis dahin zählte jede Bewertung gleich – unabhängig vom Alter. Seither gilt eine Alters-Staffelung: bis ein Jahr 100 Prozent, danach stufenweise 75, 50 und 25 Prozent, bei Einträgen älter als vier Jahre nur noch 5 Prozent. Gelöscht werden die älteren Bewertungen dabei nicht – sie bleiben nach Angaben von kununu sichtbar, fallen im Score aber kaum noch ins Gewicht. In der Folge kann ein über Jahre aufgebauter guter Score sinken, ohne dass eine einzige neue schlechte Bewertung hinzukommt.

Warum die Brisanz steigt. Wenn aktuelle Einträge den Score dominieren, verliert das Polster aus älteren, positiven Bewertungen an Wirkung – und jede einzelne neue Negativbewertung schlägt stärker durch. Zugleich lässt sich ein guter Score kaum noch über den Bestand älterer Bewertungen absichern – es zählt zunehmend, was aktuell über den Arbeitgeber geschrieben wird. Umso schwerer wiegen gerade jene Einträge, die Unternehmen am meisten Sorge bereiten: anonyme Bewertungen, bei denen der Arbeitgeber nicht überprüfen kann, ob ihnen überhaupt ein echtes Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegt. Für Arbeitgeber heißt das: Es kommt jetzt besonders darauf an, gerade die aktuellen Bewertungen im Blick zu behalten und unzulässige Einträge nicht auf sich beruhen zu lassen.

Warum die Plattform so handelt. Bewertungsportale leben von Reichweite und Aufmerksamkeit – und gerade frische, emotional aufgeladene Beiträge erzeugen Traffic. Daraus folgt ein strukturelles, letztlich monetäres Verbreitungsinteresse: Inhalte, die Aufmerksamkeit erzeugen, bleiben sichtbar und zirkulieren. Für Unternehmen bedeutet das: Auf das Wohlwollen des Portals ist kein Verlass – eine einseitige, für den Betroffenen nicht überprüfbare Wiedereinstellung lässt sich verlässlich nur gerichtlich unterbinden, über einen Unterlassungstitel und notfalls im Eilverfahren, das kurzfristig Schutz schafft.

Die oberflächliche Beanstandung reicht nicht. Viele Unternehmen, die eine kununu-Bewertung löschen lassen wollen, melden sie zunächst nur beim Portal. Bestätigt der anonyme Verfasser daraufhin intern einen Nachweis, bleibt der Eintrag häufig stehen – obwohl der Arbeitgeber diesen Nachweis nie zu sehen bekommt und seine Stichhaltigkeit nicht überprüfen kann. Genau das genügt nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts nicht: Das Portal muss den bestrittenen Beschäftigungs- oder Bewerbungskontakt für den Betroffenen überprüfbar machen. Gelingt ihm das nicht, haftet es als mittelbarer Störer, und die Veröffentlichung kann untersagt werden.

Durchsetzung statt bloßer Löschung. Entscheidend für Unternehmen ist der Unterschied zwischen einer bloßen Löschung – die jederzeit rückgängig gemacht werden kann – und einem gerichtlichen Unterlassungstitel, der mit einer Ordnungsmittelandrohung (§ 890 ZPO) versehen ist und auch kerngleiche Wiederholungen erfasst. Wer eine kununu-Rezension entfernen lassen will, erreicht mit der anwaltlichen Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs mehr als mit einer einfachen Meldung.

Besonders bei frischen Bewertungen zahlt sich das aus. Neue, emotional aufgeladene Einträge bergen erfahrungsgemäß ein höheres Risiko, dass der Verfasser nach einer Löschung reagiert und die Bewertung erneut einstellt. Ein einmaliger, geringpreisiger Löschversuch greift dann zu kurz: Wer mit Widerstand rechnen muss, braucht einen vollstreckbaren Unterlassungstitel, der die erneute – auch kerngleiche – Veröffentlichung für die Zukunft untersagt und das Portal dauerhaft bindet.

Genau hier schließt sich der Kreis zur Rechtsprechung. Diese Linie hat SterneAdvo erstritten – zunächst 2024 im Eilverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Beschluss vom 8.2.2024 – 7 W 1½4) und anschließend in einem parallel geführten Hauptsacheverfahren rechtskräftig bestätigen lassen (Landgericht Hamburg, Urteil vom 7.2.2025 – 324 O 315/24; Berufungsrücknahme durch Kununu, vertreten durch TaylorWessing Rechtsanwälte) vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht, Az. 7 U 8/25). Aus dem Eilverfahren wurde damit eine endgültig geklärte Rechtsfrage – genau der dauerhafte Schutz, auf den es bei den nun stärker gewichteten aktuellen Bewertungen ankommt.

O-Ton Rechtsanwalt Jan Meyer: “Die Score-Reform verschiebt das Gewicht auf die aktuellen Bewertungen – und genau dort ist der Widerstand am größten: Je frischer und emotionaler ein Eintrag, desto eher meldet sich der Verfasser zurück und die Bewertung geht wieder online. Ein kurzer, günstiger Löschversuch reicht dann nicht. Verlässlichen Schutz bietet erst ein durchsetzbarer Unterlassungstitel, der auch die kerngleiche Wiederholung erfasst und das Portal an geltendes Recht bindet.”

Quellen: Personalwirtschaft, “Neugewichtung des Kununu-Scores: Was sich für Arbeitgeber ab September ändert”, 28.8.2026 ” https://www.personalwirtschaft.de/news/allgemein/neugewichtung-des-kununu-scores-was-sich-fuer-arbeitgeber-ab-september-aendert-208398/ · kununu Arbeitgeberportal, “Was ist ein (guter) kununu Score?”

Über SterneAdvo. Die SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Düsseldorf) vertritt Unternehmen bundesweit als Anwalt gegen unzulässige kununu-Bewertungen: Sie geht gegen rechtswidrige Rezensionen vor, lässt sie entfernen und setzt den Unterlassungsanspruch gegen das Portal durch. Wie sich eine kununu-Bewertung löschen lässt: https://sterne-advo.de/kununu-anwalt

Pressekontakt: Rechtsanwalt Jan Meyer · presse@sterne-advo.de · 0211 838682 00 · 0151 20212240

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Die SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf ist auf die Durchsetzung von Persönlichkeits- und Unternehmensrechten im digitalen Raum spezialisiert, insbesondere auf die Abwehr unwahrer und unzulässiger Online-Bewertungen. Die Kanzlei hat die Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu den Prüfpflichten von Bewertungsportalen mit erstritten und begleitet sie seit Jahren. Bekannt aus WDR, RTL, Personalwirtschaft, LTO und beck-aktuell.

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