ALLGEMEIN

Mit dem faltbaren Elektrorollstuhl in die Outdoorsaison starten – Was bei der Beantragung zu beachten ist

Wer sich für einen faltbaren E-Rollstuhl interessiert, stellt schnell fest: Zwischen dem, was im Alltag an Funktionen gewünscht wird, und dem, was die Krankenkasse bezahlt, gibt es einen Unterschied.

BildWenn im Frühjahr die Tage länger werden und die Sonne nach draußen lockt, wächst bei vielen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen der Wunsch nach mehr Selbstständigkeit im Alltag. Wer sich für einen Elektrorollstuhl interessiert, stößt jedoch schnell auf eine entscheidende Hürde: Zwischen dem, was im Alltag an Funktionen gewünscht wird, und dem, was die Krankenkasse bezahlt, liegt oft ein deutlicher Unterschied.
Viele moderne Elektrorollstühle eignen sich hervorragend für Besorgungen, Ausflüge und die Pflege sozialer Kontakte. Das liegt vor allem an ihren praktischen Eigenschaften: Sie sind leicht, lassen sich zusammenklappen, besser ins Auto verladen, einfacher in der Wohnung verstauen und sogar mit auf Flugreisen nehmen. Genau diese Vorteile stehen bei vielen Nutzerinnen und Nutzern bei der Auswahl im Mittelpunkt.
Im Genehmigungsverfahren der Krankenkassen zählen jedoch andere Kriterien. Entscheidend ist nicht, welche Lösung im Alltag als besonders sinnvoll oder komfortabel empfunden wird, sondern welche Versorgung als “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” gilt. Damit entsteht eine Diskrepanz, die viele erst spät erkennen – manchmal zu spät: Gewünschte Funktionalität ist nicht automatisch Bestandteil der Kassenleistung.

Gut begründeter Antrag ist entscheidend

Eine sorgfältige Vorbereitung ist deshalb entscheidend. Basis ist die ärztliche Verordnung. Sie sollte den Bedarf möglichst konkret anhand der gesetzlich vorgegebenen Kriterien beschreiben, idealerweise bereits bezogen auf ein konkretes Produkt. Ebenso wichtig ist die fachliche Begleitung durch den Fachhandel, etwa durch die Analyse des Nutzungsprofils (Wohnumfeld, Transport, Alltag), die Auswahl eines geeigneten Hilfsmittels, die Erstellung eines Kostenvoranschlags und die Begründung, warum genau dieses Produkt erforderlich ist. Gute Fachhändler argumentieren medizinisch, nicht emotional.
Hilfreich bei der Beantragung kann eine Hilfsmittelnummer sein. Sie zeigt, dass ein Produkt grundsätzlich als Hilfsmittel anerkannt und in das Versorgungssystem eingeordnet ist. Eine Genehmigung garantiert sie jedoch nicht, ebenso wenig ist sie zwingende Voraussetzung für eine Kostenübernahme.

Besseres Modell gegen Aufzahlung möglich

Zwischen dem, was die Krankenkasse als “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” genehmigt, und dem, was sich Nutzerinnen und Nutzer wünschen, besteht oft eine Lücke. Besonders häufig ist das bei Gewicht und Faltbarkeit. Ein um mehrere Kilogramm leichterer oder teilbarer Elektrorollstuhl kann im Alltag einen erheblichen Unterschied machen, etwa beim Verladen ins Auto oder bei der eigenständigen Nutzung. Aus Sicht der Krankenkassen zählen diese Eigenschaften jedoch häufig nicht zur medizinischen Grundversorgung. Sie gelten daher meist als private Zusatzanforderungen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Nutzer auf diese Funktionen verzichten müssen. Ein einfaches Beispiel: Die Krankenkasse bewilligt ein Basismodell für 3.000 Euro. Gewünscht wird jedoch ein leichteres oder faltbares Modell für 5.000 Euro. In diesem Fall übernimmt die Kasse in der Regel den Betrag für die anerkannte Versorgung, während die Differenz von 2.000 Euro selbst getragen werden muss. Wichtig zu wissen: Auch bei einer solchen Aufzahlung bleibt das Hilfsmittel formal vollständig Eigentum der Krankenkasse.

Ausführlicher Ratgeber zum Download

“In der Praxis sehen wir häufig, dass die Erwartungen an ein Hilfsmittel und die Kriterien der Kostenträger auseinandergehen”, berichtet Bettina Haberl von Help-24. “Wer sich frühzeitig mit den Rahmenbedingungen beschäftigt, kann gezielter entscheiden und unangenehme Überraschungen vermeiden.” Sanitätshäuser beziehungsweise Medizinprodukteberater unterstützen ebenfalls bei diesem Prozess
Einen ausführlichen Überblick zu Ablauf, Voraussetzungen, typischen Stolperfallen und dem Vorgehen bei einer Ablehnung bietet ein Ratgeber von Help-24, der Betroffene bei der Orientierung im Genehmigungsverfahren unterstützt und kostenlos online abrufbar ist: https://tinyurl.com/2tne8zj5

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Help 24 GmbH
Frau Bettina Haberl
Percostraße 15
1220 Wien
Österreich

fon ..: +43 (0)1 270 61 08
web ..: http://www.help-24.at
email : info@help-24.at

Die HELP-24 GmbH ist ein österreichisches Familienunternehmen mit Sitz in Wien, das sich auf den Import und Vertrieb innovativer Hilfsmittel und Medizinprodukte im deutschsprachigen Raum spezialisiert hat. Als Generalimporteur bietet HELP-24 ein breites Sortiment an innovativen Produkten, die den Alltag von Menschen mit körperlichen Einschränkungen erleichtern und ihre Lebensqualität verbessern.
Das Sortiment umfasst unter anderem die faltbaren Elektro-Rollstühle von FreedomChair, der sich durch sein geringes Gewicht und seine einfache Handhabung auszeichnet. Mit verschiedenen Modellen bietet HELP-24 maßgeschneiderte Lösungen für unterschiedliche Bedürfnisse. Die Elektrorollstühle der Marke immer-mobil sind mit einer deutschen Hilfsmittelnummer gelistet, was eine Kostenübernahme durch Krankenkassen erleichtert.
Zusätzlich vertreibt HELP-24 den Arnie Travelhero, eine praktische Anhängekupplung für Rollstuhlfahrer, die das Mitführen von Gepäck oder Einkäufen nicht nur erleichtert, sondern oft erst möglich macht. Die Airbag-Weste FALL SAFE erkennt dank intelligenter Sensorik Stürze in Sekundenschnelle und beugt so Verletzungen vor. Der Cynteract Reha-Handschuh ermöglicht durch Gamification einen spielerischen Therapieerfolg.
Der Vertrieb erfolgt über ein etabliertes Netzwerk von Sanitätshäusern und Fachhändlern in Deutschland und Österreich. HELP-24 legt großen Wert auf einen erstklassigen Service und schnellen Support. Mit seinem engagierten Team und langjähriger Erfahrung im Hilfsmittel- und Medizinproduktehandel steht die HELP-24 GmbH für Qualität, Innovation und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Fachhändlern und Sanitätshäusern.

Pressekontakt:

neoskript – Volker Neumann
Herr Volker Neumann
Benninghausen 37
51399 Burscheid

fon ..: 021747328034
web ..: http://www.neoskript.de
email : info@neoskript.de

Achtung

Für den Inhalt des Artikels ist der jeweilige Autor und nicht der Seitenbetreiber verantwortlich.

 

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"