EFB
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ALLGEMEIN
GAEB-Angebot abgegeben: EFB 221 und 223 nachträglich erzeugen
Öffentliche Auftraggeber verlangen die ergänzenden Formblätter (EFB) zur Preisermittlung häufig erst dann, wenn das Angebot längst abgegeben ist.
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Öffentliche Auftraggeber verlangen die ergänzenden Formblätter (EFB) zur Preisermittlung häufig erst dann, wenn das Angebot längst abgegeben ist.
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