Ximen Mining Corp. stellt Update zu Standort Kenville bereit und peilt Beginn von Arbeiten an Portalstirnfläche für Anfang November an
Vancouver, B.C. / 28. Oktober 2026 / IRW-Press / Ximen Mining Corp. (TSX.v: XIM) (FWB: 1XM) (OTC: XXMMF) (das Unternehmen oder Ximen) stellt ein Update hinsichtlich der Bereitschaft des Standorts bei der Goldmine Kenville in der Nähe von Nelson in British Columbia bereit, während das Unternehmen den Beginn der Arbeiten an der Portalwand für Anfang November 2026 anpeilt.
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Anlieferung eines Sprengstofflagers am Standort – Minenprojekt Kenville
Standortinfrastruktur und Ausrüstung
In Kenville stehen die Gebäude und dazugehörende Infrastruktur bereit, einschließlich Büro- und Umkleideräumen, Werkstattkapazitäten sowie der damit in Zusammenhang stehenden Oberflächenanlagen. Der Standort ist an das Stromnetz angeschlossen. Die wichtigste Bergbau- und Oberflächenausrüstung für den geplanten Beginn der Arbeiten an der Portalwand befindet sich am Standort, wobei kritische Ersatzteile für Schlüsselkomponenten bereitgehalten werden. Bestimmte Reservegeräte und Unterstützungsausrüstungen befinden sich weiterhin außerhalb des Standorts und können bei Bedarf mobilisiert werden.
Vermessung und Portalvorbereitungen
Der Vermessungsplan für die Ausrichtung der Stirnfläche des neuen Portals wurde abgeschlossen. Das Unternehmen bereitet sich darauf vor, die Portalstirnfläche entsprechend vorzubereiten und rechtwinklig herzurichten und die Arbeiten am Portal sowie am abfallenden Zugangsstollen im Rahmen seiner bestehenden Genehmigung gemäß dem Mines Act voranzutreiben.
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Lader mit neuer Bereifung, komplett auf Vordermann gebracht und im Einsatz vor Ort – Minenprojekt Kenville
Personal
Für die geplanten Arbeiten an der Portalwand wurde eine Startmannschaft zusammengestellt, darunter:
· Sprengberechtigter der Klasse 1 – (Urban- und Nahbereichssprengungen) für Oberflächensprengungen / Ausrichtung der Portalstirnfläche
· Sprengberechtigter der Klasse 2 – Untertage-Sprengberechtigter für den gesamten Untertagevortrieb
· Ein erfahrener Bergmann am Standort
· Ein nach Stufe 3 zertifizierter Ersthelfer, der auch die Funktion des Managers für Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz übernimmt
Es ist geplant, dass je nach betrieblichem Bedarf mit Fortschreiten des Untertagevortriebs weiteres Personal hinzukommt.
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60-ft-Kücheneinrichtung am Standort vollständig aufgebaut – Minenprojekt Kenville
Zeitplan
Das Unternehmen peilt nun den Beginn der Portalarbeiten für Anfang November 2026 an. Dies aktualisiert den ursprünglich angepeilten Termin Ende Oktober 2026, der in den Pressemitteilungen des Unternehmens vom 15. September und 18. September 2026 genannt wurde. Die Änderung spiegelt die finalen Standortvorbereitungen sowie die Notwendigkeit wider, die restlichen Genehmigungsvoraussetzungen zu erfüllen, einschließlich der Genehmigung für Sprengstofflagerung und -nutzung, bevor mit dem Ansetzen des Portalvortriebs begonnen wird. Der Portalbau wird beginnen, sobald alle Sicherheitsprotokolle für Sprengstoffe sowie die allgemeine Standortsicherheit festgelegt sind. Die Sprengstoffmagazine befinden sich am Standort, und wir gehen davon aus, dass innerhalb der nächsten zwei Wochen alle Anforderungen erfüllt sind, um mit dem Portalbau und anschließend mit dem Vortrieb zu beginnen.
Finanzierung
Ein Update hinsichtlich der Finanzierung soll in Kürze eintreffen. Wie bereits am 18. September 2026 bekannt gegeben, führte das Unternehmen Gespräche hinsichtlich nicht verwässernder bzw. erschließungsbezogener Finanzierungsalternativen. Die Gespräche halten an und es wurde keine endgültige Vereinbarung geschlossen. Es kann nicht zugesichert werden, dass überhaupt eine Finanzierung zustande kommt, dass diese innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens abgeschlossen wird oder dass ihre Bedingungen für das Unternehmen akzeptabel sind. Weitere Einzelheiten werden bekannt gegeben, sobald endgültige Vereinbarungen getroffen werden.
Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die in dieser Mitteilung erwähnten historischen Aufzeichnungen von einer qualifizierten Person zwar geprüft, aber nicht verifiziert wurden. Weiterführende Arbeiten sind erforderlich, um die Genauigkeit der historischen Aufzeichnungen, auf die in dieser Pressemitteilung Bezug genommen wird, zu verifizieren.
Andrew Randell, P.Geo., President und CEO von Aeonian Resources Corp. und eine qualifizierte Person im Sinne der Vorschrift National Instrument 43-101, hat die technischen Informationen in dieser Pressemitteilung geprüft und genehmigt. Herr Randell ist vom Unternehmen unabhängig.
Im Namen des Board of Directors,
Christopher R. Anderson
Christopher R. Anderson,
President, CEO und Direktor
604 488-3900
Investor Relations | 604-488-3900 | ir@XimenMiningCorp.com
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Über Ximen Mining Corp.
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Ximen Mining Corp. hat die Goldmine Kenville in der Nähe von Nelson (British Columbia) erworben, einschließlich aller ober- und unterirdischen Konzessions- und Mineralrechte, Gebäude und Ausrüstung. Das Unternehmen hält überdies eine Beteiligung von 100 % an drei seiner Edelmetallprojekte im Süden der Provinz British Columbia, darunter die beiden Goldprojekte Amelia und das epithermale Goldprojekt Brett. Ximen besitzt auch das Silberprojekt Treasure Mountain, das an den ehemaligen Produktionsbetrieb der Silbermine Huldra grenzt. Derzeit ist das Silberprojekt Treasure Mountain Gegenstand einer Optionsvereinbarung. Der Optionspartner tätigt jährlich gestaffelte Zahlungen in Form von Barmitteln und Aktien und finanziert auch die Erschließung dieses Projekts.
Ximen ist ein börsennotiertes Unternehmen, das unter dem Kürzel XIM an der TSX Venture Exchange, unter dem Kürzel XXMMF in den USA und unter dem Kürzel 1XM und der WKN-Nummer A3E2DA in Deutschland an den Börsen Frankfurt, München und Berlin notiert.
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des kanadischen Wertpapierrechts, unter anderem Aussagen über den Erhalt der Genehmigung der TSX Venture Exchange und die Ausübung der Option durch Ximen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie erwartet, plant, antizipiert, glaubt, beabsichtigt, schätzt, prognostiziert, versucht, potenziell, Ziel, aussichtsreich und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten werden, würden, dürften, können, könnten oder sollten. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen und den Richtlinien der TSX Venture Exchange ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen, zählt die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange die geplante Transaktion nicht zeitgerecht oder überhaupt genehmigt. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren möglichen Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System for Electronic Document Analysis and Retrieval (SEDAR+) der kanadischen Wertpapierbehörde unter www.sedarplus.ca öffentlich zugänglich sind.
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar, noch darf ein Verkauf von Wertpapieren in einem Staat der Vereinigten Staaten stattfinden, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre.
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