91 Prozent wollen deutsche Cloud-Anbieter, doch Kurzlinks und QR-Codes laufen oft über die USA
85 Prozent der Unternehmen halten Deutschland laut Bitkom für zu abhängig von US-Cloud-Anbietern. Kleine Werkzeuge wie Kurzlinks und QR-Codes geraten dabei oft aus dem Blick.
Berlin, November 2026. Der Wunsch nach digitaler Souveränität wächst in der deutschen Wirtschaft. Laut dem Cloud Report 2026 des Digitalverbands Bitkom würden 91 Prozent der befragten Unternehmen einen Cloud-Anbieter aus Deutschland bevorzugen, tatsächlich nutzen aber nur 53 Prozent einen. Bei Anbietern aus den USA ist es umgekehrt: 71 Prozent beziehen dort Cloud-Dienste, nur 8 Prozent bevorzugen das. 85 Prozent halten Deutschland für zu abhängig von US-Cloud-Anbietern, im Vorjahr waren es noch 78 Prozent. 64 Prozent der Cloud-Nutzer sehen sich durch die US-Politik gezwungen, ihre Cloud-Strategie zu überdenken. Für die repräsentative Studie hat Bitkom Research 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten befragt.
Die Diskussion dreht sich meist um große Systeme wie Office-Pakete, Server und KI-Dienste. Weniger Beachtung finden die kleinen Werkzeuge, die im Marketingalltag täglich im Einsatz sind: Kurzlinks in Newslettern und Social-Media-Beiträgen, QR-Codes auf Flyern, Plakaten, Speisekarten und Verpackungen. Mehrere der bekanntesten Dienste für Kurzlinks und dynamische QR-Codes stammen aus den USA. Jeder Klick und jeder Scan wird dann über deren Server abgewickelt und dort ausgewertet.
Das hat Folgen über den Datenschutz hinaus. Nach dem US-amerikanischen CLOUD Act können US-Behörden von US-Anbietern die Herausgabe von Daten verlangen, auch wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind. Für Unternehmen, die ihre Infrastruktur unabhängiger aufstellen wollen, gehören deshalb auch Kurzlinks und QR-Codes auf die Liste.
Der Lock-in steckt im gedruckten Code
Als größtes Hindernis für einen Anbieterwechsel nennen 59 Prozent der Unternehmen in der Bitkom-Studie Lock-in-Effekte. Bei QR-Codes ist dieser Effekt besonders greifbar: Ein dynamischer Code, der bereits auf Tausenden Flyern oder Verpackungen gedruckt ist, hängt an der Domain des jeweiligen Anbieters. Sinnvoll ist deshalb, neue Kampagnen von Beginn an bei einem Anbieter mit Serverstandort Deutschland anzulegen und bestehende Codes mit dem Ende ihrer Druckauflage auslaufen zu lassen.
Worauf Unternehmen bei Kurzlinks und QR-Codes achten sollten:
– Serverstandort und Firmensitz des Anbieters, nicht nur der Standort des Rechenzentrums
– Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO
– Auswertung ohne Cookies und ohne Weitergabe an Dritte
– Möglichkeit, das Ziel eines gedruckten Codes später zu ändern
QR-Guru aus Berlin betreibt Kurzlinks, dynamische QR-Codes und die zugehörige Auswertung auf Servern in Deutschland, ohne Cookies und ohne Analyse-Dienste von Drittanbietern. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist in allen Tarifen enthalten, auch im kostenlosen.
“Digitale Souveränität beginnt nicht erst beim Rechenzentrum. Auch der Kurzlink im Newsletter und der QR-Code auf dem Plakat gehören zur IT-Infrastruktur eines Unternehmens. Gerade hier ist der Wechsel zu einem deutschen Anbieter einfach, weil keine großen Datenbestände migriert werden müssen”, sagt Andreas Nies, Gründer von QR-Guru.
Was einen datenschutzkonformen Kurzlink-Dienst ausmacht, erklärt QR-Guru auf der Seite DSGVO-konformer URL-Shortener mit Serverstandort Deutschland.
Über QR-Guru
QR-Guru ist eine B2B-Plattform für die Erstellung von QR-Codes sowie für QR- und URL-Shortening mit Fokus auf Datenschutz und Serverbetrieb in Deutschland. Betreiber ist die XIOSYS UG (haftungsbeschränkt).
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QR-Guru.de
Herr Andreas Nies
Nunsdorfer Ring 2-10
12277 Berlin
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email : presse@qr-guru.de
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