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kununu “Puls” ohne Nachweis: Wann Arbeitgeber gegen anonyme Wochen-Stimmungswerte vorgehen können

Mit kununu Puls geben Nutzer anonym und per Selbstauskunft Wochen-Stimmungswerte ab. Ist der Beschäftigungsbezug nicht überprüfbar, sind die Einträge nach Auffassung der Kanzlei angreifbar.

BildMit “Puls” ergänzt kununu seit dem Rollout 2026 die klassischen Arbeitgeberbewertungen um einen laufend aktualisierten Stimmungswert aus wöchentlichen, anonymen Rückmeldungen. Nach den Angaben von kununu kann eine Puls-Rückmeldung nur abgeben, wer bestätigt, aktuell im Unternehmen zu arbeiten – eine Selbstauskunft, kein Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses; die Abgabe erfolgt anonym. Die auf Äußerungsrecht spezialisierte SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Düsseldorf ordnet ein, was das für Arbeitgeber bedeutet: Lässt sich ein echter Beschäftigungsbezug nicht überprüfen, sind Puls-Einträge nach Auffassung der Kanzlei rechtlich angreifbar.

Was ist kununu Puls? Nach den Angaben von kununu geben Mitarbeitende einmal pro Woche in unter einer Minute anonym ihre aktuelle Stimmung ab; ein Freitext-Kommentar ist freiwillig. kununu zeigt den Stimmungswert als fortlaufend aktualisierten Gesamtwert auf dem Unternehmensprofil an; die freiwilligen Freitext-Kommentare werden zusätzlich einzeln und im Volltext angezeigt – nach dem Hinweis der Funktion “anonym auf kununu sichtbar”. Die Funktion wurde 2026 eingeführt und steht inzwischen allen Profilen offen.

Selbstauskunft statt Nachweis. Nach den Angaben von kununu kann eine Puls-Rückmeldung nur abgeben, wer bestätigt, aktuell im Unternehmen zu arbeiten; auffällige Muster würden systemseitig geprüft und Kommentare vor Veröffentlichung moderiert – ein vollständiger Schutz vor Missbrauch lasse sich aber nicht garantieren, die Hürden seien bewusst hoch gesetzt (kununu Arbeitgeberportal, abgerufen am 4. November 2026). Diese Bestätigung ist eine Selbstauskunft, kein Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses; die Rückmeldung bleibt anonym und ist nach kununus Angaben wöchentlich wiederholbar. Ein Verfahren, das den Beschäftigungsbezug nicht nachweist, ist damit anfälliger für Missbrauch als eine klassische, einmalige Bewertung: An einer bloßen Selbstauskunft lassen sich Mehrfachabgaben, Rückmeldungen ausgeschiedener Mitarbeitender, Eingaben von Mitbewerbern oder gesteuerte Kampagnen nicht von vornherein ausschließen.

Warum Puls-Einträge angreifbar sind. Eine Arbeitgeberbewertung – auch eine einzelne Stimmungsabgabe – knüpft daran an, dass der Bewertende tatsächlich Kontakt zum Unternehmen hatte, dort also arbeitet oder gearbeitet hat. Diese Anknüpfungstatsache enthält jede Abgabe als (konkludente) Tatsachenbehauptung; fehlt der Beschäftigungskontakt, ist auch ein darauf gestütztes Werturteil nicht gerechtfertigt. Weil Puls diesen Bezug nur als Selbstauskunft abfragt und weder nachweist noch überprüfbar macht, kann ein Arbeitgeber einen echten Kontakt bestreiten. Bestreitet er ihn, muss das Portal den Angaben nachgehen – das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Prüfpflicht von Bewertungsportalen bei bestrittenem Kontakt (BGH, Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20). Lässt sich der Bezug dann nicht substantiieren, kommt ein Unterlassungsanspruch in Betracht. Die einzelnen Freitext-Kommentare werden dabei öffentlich im Volltext angezeigt; beim Melden erhält jeder Kommentar eine eigene Referenznummer. Schon deshalb lässt sich jeder einzelne Kommentar gezielt beanstanden. kununu betont, die Puls-Ergebnisse seien vollständig anonym; Arbeitgeber hätten keinen Zugriff auf individuelle Angaben. Dass der Arbeitgeber den Verfasser nicht kennt, steht einem Vorgehen nicht entgegen: Angegriffen wird nicht eine identifizierte Person, sondern die Zulässigkeit der Veröffentlichung; auf eine hinreichend konkrete Beanstandung hin muss das Portal als mittelbare Störerin dem fehlenden überprüfbaren Beschäftigungsbezug nachgehen und ihn nachvollziehbar belegen oder den Beitrag entfernen. Benennbar sind vor allem die einzeln angezeigten Freitext-Kommentare; soweit eine kommentarlose Abgabe nur in den Gesamtwert einfließt, richtet sich ein Vorgehen gegen diesen Wert, soweit er auf nicht überprüfbaren Beiträgen beruht. “Entscheidend ist nicht, wie subjektiv ein Stimmungswert wirkt, sondern ob den einzelnen Beiträgen überhaupt ein überprüfbarer Beschäftigungskontakt zugrunde liegt – und genau das macht Puls nicht nachprüfbar”, sagt Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo.

Prüfpflichten des Portals. Beanstandet ein Arbeitgeber einen Eintrag, trifft kununu die Rolle der mittelbaren Störerin, nicht die einer Mittäterin: Ab einer hinreichend konkreten Beanstandung treffen das Portal Prüfpflichten. Fehlt – wie bei Puls – jeder sichtbare Beleg für einen echten Kontakt, lässt sich gerade dieses Fehlen rügen; das Portal muss den Angaben dann nachgehen (BGH, Az. VI ZR 1244/20). Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg (Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 1½4) muss das Portal auf eine konkrete Beanstandung hin den Verfasser so individualisieren, dass der betroffene Arbeitgeber den Kontakt selbst überprüfen kann – andernfalls ist die Bewertung zu entfernen; bei anonymen, nicht überprüfbaren Angaben trifft das Portal insoweit eine sekundäre Darlegungslast.

Puls und die Gewichtung aktueller Werte. Puls macht die jeweils aktuelle Stimmung dauerhaft sichtbar auf dem Profil. Nach Angaben von kununu fließen die Puls-Ergebnisse allerdings nicht in den kununu Score oder die Weiterempfehlungsrate ein; der Score beruht weiterhin ausschließlich auf den klassischen Bewertungen. Unabhängig davon fügt sich Puls in eine Entwicklung, bei der aktuelle Rückmeldungen für das öffentliche Arbeitgeberbild stärker ins Gewicht fallen – im Score gewichtet kununu seit dem 1. September 2026 aktuelle Bewertungen stärker als ältere. Für Arbeitgeber heißt das praktisch: Das öffentliche Bild wird aktueller und reagibler, und gegen frische, nicht belegbare Einträge – ob Puls-Kommentar oder klassische Bewertung – zügig vorzugehen, gewinnt an Bedeutung.

Was Arbeitgeber tun können. SterneAdvo rät, einen bloßen Löschversuch nicht mit dauerhaftem Schutz zu verwechseln: Erst ein durchsetzbarer Unterlassungstitel sichert, dass eine beanstandete Äußerung nicht kurz darauf erneut erscheint; bei Verstoß drohen Ordnungsmittel. Entsprechende Ansprüche können geltend gemacht und, wenn nötig, gerichtlich – bei Bedarf im Eilverfahren – durchgesetzt werden. Die Kanzlei hat eine unternehmerfreundliche Rechtsprechungslinie in eigenen Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg erstritten (u. a. in einem parallel geführten Hauptsacheverfahren rechtskräftig bestätigt: LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2025, Az. 324 O 315/24; Berufungsrücknahme vor dem OLG Hamburg, Az. 7 U 8/25).

Weiterführende Einordnung bietet der SterneAdvo-Lexikoneintrag “kununu Puls” sowie der SterneAdvo-Ratgeber zu kununu Puls; Arbeitgeber finden die passende Anlaufstelle unter https://sterne-advo.de/kununu-anwalt/ (Stand 2026).

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

sterne-advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Die SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf ist auf die Durchsetzung von Persönlichkeits- und Unternehmensrechten im digitalen Raum spezialisiert, insbesondere auf die Abwehr unwahrer und unzulässiger Online-Bewertungen. Die Kanzlei hat die Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu den Prüfpflichten von Bewertungsportalen mit erstritten und begleitet sie seit Jahren. Bekannt aus WDR, RTL, Personalwirtschaft, LTO und beck-aktuell.

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