Nachhaltigkeit: Handwerksbetriebe verlieren die Berichtspflicht, nicht die Nachfrage

Die angehobenen Schwellenwerte nehmen den Mittelstand aus der direkten Berichtspflicht. Anfragen von Kunden, Banken und öffentlichen Auftraggebern bleiben davon unberührt.
Bonn, 21.09.2026. Die Änderungsrichtlinie 2026/470 wurde am 26. Februar 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, in Kraft getreten ist sie am 18. März 2026. Einen Nachhaltigkeitsbericht nach der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen danach nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz über 450 Millionen Euro vorlegen. Zuvor genügte das Überschreiten von zwei der drei Kriterien 250 Beschäftigte, 50 Millionen Euro Umsatz und 25 Millionen Euro Bilanzsumme. Nach Einschätzung der Kammerorganisation verringert sich der Kreis der betroffenen Unternehmen dadurch um rund 90 Prozent. Für die verbleibenden Unternehmen gilt der neue Anwendungsbereich ab dem Geschäftsjahr 2027, der erste Bericht erscheint 2028.
Handwerksbetriebe und mittelständische Zulieferer liegen mit ihren Kennzahlen regelmäßig unterhalb beider Schwellen. Die Nachfrage nach Nachhaltigkeitsdaten verschwindet dadurch jedoch nicht, sie verlagert sich lediglich von der Aufsicht zum Marktumfeld.
Vier Kanäle, über die Nachweise weiterhin verlangt werden
Der erste Kanal ist die Wertschöpfungskette. Berichtspflichtige Industriekunden benötigen Angaben ihrer Zulieferer und Dienstleister, um den eigenen Bericht erstellen zu können. Neu ist dabei eine Schutzklausel zugunsten kleinerer Partner. Von Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten dürfen berichtspflichtige Kunden nur noch solche Informationen anfordern, die im freiwilligen Standard für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen sind, bekannt als VSME. Weitergehende Anfragen lassen sich rechtswirksam ablehnen. Damit wird der Standard zum Referenzformat für das, was ein Betrieb liefern können sollte, und zugleich zur Obergrenze dessen, was verlangt werden darf.
Der zweite Kanal ist die Finanzierung. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex verweist darauf, dass Banken, Großkunden, Versicherungen und öffentliche Auftraggeber strukturierte Nachhaltigkeitsdaten auch unabhängig von regulatorischen Vorgaben anfordern.
Der dritte Kanal sind öffentliche Ausschreibungen, in denen Nachhaltigkeitskriterien als Zuschlagskriterium herangezogen werden können. Wo das geschieht, geht die Nachweisfähigkeit in die Bewertung eines Angebots ein.
Der vierte Kanal ist eine fortbestehende gesetzliche Pflicht, die unabhängig von der Berichtsrichtlinie gilt. Nach Paragraf 17 des Energieeffizienzgesetzes müssen Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre Angaben zu ihren Abwärmepotenzialen an die Bundesstelle für Energieeffizienz übermitteln und jährlich bis zum 31. März aktualisieren. Betroffen sind größere Betriebe des produzierenden Gewerbes, etwa in der Metallverarbeitung.
Der Aufwand entsteht bei der Datenerhebung
Für die betroffenen Betriebe verschiebt sich damit die Aufgabe. Kapazität bindet weniger die Erstellung eines Berichts als die Beschaffung der zugrunde liegenden Angaben. Energieverbräuche je Standort, Abfallmengen, Fuhrparkdaten, Personalkennzahlen und Angaben zu Lieferanten liegen häufig verteilt vor, teils in Rechnungen, teils in Tabellen, teils als Wissen einzelner Personen. Trifft eine Anfrage ein, entsteht Aufwand unter Fristdruck.
Der Aufwand sinkt, wenn diese Angaben laufend anfallen statt einmal jährlich zusammengetragen zu werden. Voraussetzung dafür ist eine einheitliche Erfassung. Wo Verbrauchswerte als Freitext notiert werden, entstehen für denselben Sachverhalt unterschiedliche Schreibweisen, was die spätere Auswertung erschwert.
Erfassung als Teil des Arbeitsablaufs
An dieser Stelle setzt die Plattform Flow360 an. Sie bildet wiederkehrende Abläufe als digitale Vorgänge ab und verbindet die zugehörigen Formulare mit einer Datenbank. Zählerstände, Verbrauchswerte, Entsorgungsnachweise oder Angaben aus einer Lieferantenselbstauskunft werden in definierten Feldern erfasst, mit Frist, zuständiger Rolle und Erinnerung. Aus den so entstandenen Datensätzen lassen sich tabellarische Übersichten je Standort, Zeitraum oder Kategorie erzeugen. Die inhaltliche Bewertung und die Erstellung eines Berichts bleiben Aufgabe der Fachberatung und der dafür vorgesehenen Werkzeuge. Die Datenbasis dafür entsteht im laufenden Betrieb.
“Die neuen Schwellenwerte entlasten den Mittelstand, sie betreffen aber nur die Pflicht zum Bericht”, sagt Christina Bienek, Geschäftsführerin der com.plex GmbH. “Wer als Zulieferer arbeitet oder öffentliche Aufträge annimmt, wird die Zahlen weiterhin liefern. Die Frage ist, ob sie über das Jahr entstehen oder ob jemand sie im Frühjahr aus Ordnern zusammenträgt.”
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Flow360.io ist eine Workflow-Automation Software der com.plex GmbH, einem deutschen Unternehmen, das seit 1998 Software für mittelständische Unternehmen entwickelt, um komplexe Prozesse für Mitarbeiter zu vereinfachen. “com.plex things made simple”
Mit Flow360.io entwickelte die com.plex ein SaaS (Software as a Service), dass alle Erfahrungen aus über 20 Jahren Prozessmanagement bündelt. Flow360.io ist ein No-Code-SaaS für die Automatisierung von Geschäftsprozessen, das seit 2021 in Zusammenarbeit mit vielen verschiedenen Branchenvertretern weiterentwickelt wurde. Mit Flow360 können Geschäftsprozesse ohne Programmierkenntnisse definiert, automatisiert und in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess eingebracht werden. Dies ermöglicht Unternehmen die vielfältigen Unternehmensanforderungen in den Bereichen Vertrieb, Marketing, HR, Finanzen, IT und Operations produktiver zu arbeiten und ihre Zeit nicht länger mit der Suche nach Informationen zu verschwenden.
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